Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 172/2019 vom 03.04.2019

Förderung des Ehrenamts bei Feuerwehr und Katastrophenschutz

Jedes Jahr ehrt das nordrhein-westfälische Innenministerium zehn Arbeitgeber mit einer Förderplakette. Die Preisträger unterstützen in besonderem Maße das Engagement ihrer Mitarbeiter in Freiwilligen Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen. Damit möchte das Land die Unterstützung des Ehrenamtes durch private Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen ideell würdigen und langfristig fördern. Der Städte- und Gemeindebund ist in der Auswahljury vertreten.

Die Förderplakette „Ehrenamt bei Feuerwehr und Katastrophenschutz“ wird im Jahr 2019 zum zwölften Mal verliehen. Auch die Kommunen haben die Möglichkeit, ab sofort entsprechende Arbeitgeber vorzuschlagen. Senden Sie hierfür bitte den beigefügten Vordruck ausgefüllt an die E-Mail-Adresse Abteilung3@im.nrw.de oder die Faxnummer (0211) 871-3355. Die Vorschlagsfrist endet am 31. Juli 2019.

Vorschlagsberechtigt sind die regionalen / örtlichen Untergliederungen der privaten Hilfsorganisationen, der Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen e. V. (VdF NRW), die Feuerwehren, die Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger des Feuer- und Katastrophenschutzes, das Technische Hilfswerk (TFIW - Landesverband Nordrhein-Westfalen) sowie die Arbeitgeberverbände. Sie haben die Möglichkeit, mehrere Vorschläge einzureichen und damit mehr als ein Unternehmen zu empfehlen. Auch bereits vorgeschlagene, aber noch nicht berücksichtigte Unternehmen können benannt werden.

Diese werden aus Gründen der Chancengleichheit wie neue Vorschläge behandelt. Zur Begründung der Vorschläge sollten möglichst individuelle Angaben zu regionalen und betrieblichen Besonderheiten des Unternehmens gemacht werden. Außerdem ist es sinnvoll auch zu erwähnen, wenn das Unternehmen das Ehrenamt materiell unterstützt. Über alle Vorschläge entscheidet eine Jury. Hierin sind neben dem NRW-Innenministerium die anerkannten Hilfsorganisationen, Arbeitgeberverbände und Kommunalen Spitzenverbände sowie der VdF NRW und das TFIW vertreten.

Das Verfahren und die Vergabe richten sich nach den beigefügten Vergabegrundsätzen. Weitergehende Informationen sind dem Internetangebot des Innenministeriums unter www.im.nrw/foerderplakette zu entnehmen. Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung: Frau Leipner: (0211) 871-2482 Frau Pschibilinski: (0211) 871-2104, E-Mail: Abteilung3@im.nrw.de .

Az.: 15.1.10-001/001

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