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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 411/2004 vom 05.05.2004
Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres
Der Bundesrat hat Anfang April 2004 eine Entschließung zur Förderung und Fortentwicklung des Freiwilligen Soziales Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) verabschiedet. Danach nimmt der Bundesrat mit Sorge zur Kenntnis, dass die Bundesregierung neben einer Verkürzung des Zivildienstes von derzeit 10 auf 9 Monate ab Oktober 2004 beabsichtigt, den Zilvildienst im Jahre 2010 abzuschaffen. Andererseits begrüßt der Bundesrat, dass alle Träger den Freiwilligen Diensten eine verstärkte Bedeutung zumessen und darin ein geeignetes Instrument sehen, Gemeinsinn und Verantwortung für die Gesellschaft zu stärken, und generationenübergreifend einen Beitrag zur Betreuung von Alten, Kranken und Behinderten zu leisten.
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Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, das FSJ und das FÖJ für junge Menschen attraktiver zu gestalten und weiterzuentwickeln. Insbesondere sollen die inhaltliche Gestaltung und pädagogische Begleitung den geänderten Anforderungen angepasst werden. Ausdrücklich missbilligt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die Träger, die sich in den vergangenen Jahren für eine Stärkung der Freiwilligenarbeit eingesetzt haben, mit Mehrkosten belastet. Die Bundesregierung verhindere mit ihrem Verhalten die Gewinnung von Freiwilligen und die Entwicklung eines bürgerschaftlichen Engagements in der Gesellschaft.
Az.: III 731 - 2