Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 233/1998 vom 05.05.1998

Förderung des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Schülern

Der Landschaftsverband Rheinland hat die Geschäftsstelle über folgenden Sachverhalt informiert:

Die politische Vertretung des Landschaftsverbandes Rheinland hat für das Haushaltsjahr 1998 einen Betrag in Höhe von 250.000 DM im Haushalt veranschlagt, und zwar zur behindertengerechten Ausstattung von Schülerarbeitsplätzen in Regelschulen.

Diese Mittel sollen ausschließlich zur Beschaffung von Hilfsmitteln für körperbehinderte und sinnesgeschädigte Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich ihrer individuellen Behinderung bei integrativer Beschulung eingesetzt werden. Es werden also keine baulichen Maßnahmen finanziert und auch keine Personalkosten für nichtlehrendes Personal.

Die zu beschaffenden Gegenstände werden dem Regelschulträger im Wege der Ausleihe für einen konkret benannten Schüler zur Verfügung gestellt, und zwar durch einen jeweils abzuschließenden Leihvertrag. Anträge für das Schuljahr 1998 sollten dem Landschaftsverband Rheinland, Amt 41, 50663 Köln, grundsätzlich bis zum 1. Juni 1998 übersandt werden. Sie sollten einen Kostenvoranschlag und eine befürwortende Stellungnahme der zuständigen Schulaufsichtsbehörde enthalten.

Die Geschäftsstelle bitte um Beachtung.

Az.: IV/2 211-38/3

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