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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 308/2015 vom 23.04.2015
Förderung des Heizens mit erneuerbaren Energien
Seit dem 01. April ist die Novelle des Marktanreizprogramms der Bundesregierung in Kraft. Damit werden Investitionen in den Bau von Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen noch stärker gefördert. Davon können private Hausbesitzer und Unternehmer profitieren. Der Investitionszuschuss für Neubauprojekte und Sanierungsmaßnahmen für die Wärmewende kann im Unternehmensbereich bis zu 50 Prozent betragen.
Seit dem 01. April 2015 können Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dies ist die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI). Der Bund gibt nun als Neuerung auch Zuschüsse für die nachträgliche Optimierung bereits geförderter Ökoheizungen.
Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.bafa.de sowie unter www.erneuerbare-energien.de in der Rubrik Förderung.
Az.: II gr-ko