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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 108/2003 vom 16.01.2003
Förderung des Sportstättenbaus
Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17. Dezember 2002 mitgeteilt, daß die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus vom 30. Januar 1998 in der Fassung vom 12.07.2001 nach fünfjähriger Geltungsdauer Ende des Jahres – soweit nichts anderes bestimmt wird – außer Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte zunächst eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Richtlinien abgeschlossen sein. Ein diesbezügliches Gespräch hat bereits am 17. Juli 2002 mit den kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden. Aufgrund verschiedener Umstände könnten jedoch die novellierten Richtlinien – auch im Hinblick auf die erforderlichen Abstimmungsprozesse – nicht zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Deshalb hat der Staatssekretär aus dem Ministerium per Runderlaß vom 12.12.2002 die Bezirksregierungen gebeten, die geltenden Richtlinien über den 31.12.2002 hinaus bis auf weiteres anzuwenden. Anfang des Jahres 2003 sollen die Arbeiten zur Novellierung der Richtlinien wieder aufgenommen werden.
Die Geschäftsstelle weist ergänzend darauf hin, daß der Städte- und Gemeindebund NW sich nach einem Beschluß des Schul-, Kultur- und Sportausschusses für eine Pauschalierung der Sportstättenbaufördermittel ausgesprochen hatte. Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hatte eine Pauschalierung der Mittel jedoch abgelehnt. Sodann hatte die Geschäftsstelle eine ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Novellierung der Richtlinien mit der Zielsetzung eingerichtet, den Verwaltungsaufwand erheblich zu vereinfachen. Die diesbezügliche Stellungnahme an das Ministerium vom 24. Juli 2002 ist im Intranetangebot unter Fachinformationen und Service/Schule,Kultur,Sport/Sport zur Verfügung gestellt. Auf dieses Angebot können die hauptamtlichen Verwaltungen zugreifen.
Az.: IV/2-380-20/2