Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 642/2023 vom 25.09.2023
Förderung Extremwetterrichtlinie - geplante Erhöhung der Fördersätze
Die Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW hat mitgeteilt, dass zur Einführung der geplanten Wiederbewaldungsprämie eine Ergänzung der FöRL-Extremwetterfolgen erforderlich ist.
Im Zuge dieser Änderung ist auch eine Erhöhung der Fördersätze geplant. Im Rahmen der angestoßenen Verbändebeteiligung ist die geplante Erhöhung nun auch in der Fläche bekannt geworden. Um einer Verzögerung der Antragstellung zum Erhalt der erhöhten Förderung entgegenzuwirken und den begrenzten Zeitraum zur Durchführung der erforderlichen Pflanzmaßnahmen optimal zu nutzen, wird folgende Regelung getroffen:
Die neu berechneten Fördersätze können auf Antrag (formlos schriftlich oder per E-Mail) für alle Förderanträge der FöRL-Extremwetterfolgen angewendet werden, die ab dem 01.10.23 bewilligt werden.
Bis zur Veröffentlichung neuer Förderbeträge erfolgen Bewilligungen auf Grundlage der aktuellen Förderbeträge. Eine Anpassung kann erst nach Veröffentlichung der neuen Fördersätze im Ministerialblatt erfolgen. Dies wird voraussichtlich im November der Fall sein.
Eine zwischenzeitlich erfolgte Umsetzung der Maßnahme oder Auszahlung steht einer Anwendung der erhöhten Fördersätze nicht entgegen.
Weitere Informationen können eingeholt werden bei:
Wald und Holz NRW
Geschäftsstelle Forst / Direkte Förderung
Justiziariat
Albrecht-Thaer-Str. 34
48147 Münster
Telefon: 0251-91797-458
Fax: 0251-91797-100
E-Mail: kristian.jovi@wald-und-holz.nrw.de
Az.: 26.1-009/002 gr