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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 128/2023 vom 21.02.2023
Förderung für Aktionsplanungs-Netzwerke des europäischen Förderprogramms für nachhaltige Stadtentwicklung URBACT
Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung weist auf den Call für Aktionsplanungs-Netzwerke des europäischen Förderpgrogramms für nachhaltige Stadtentwicklung URBACT hin, der noch bis zum 31. März 2023 geöffnet ist. URBACT unterstützt teilnehmende Stadtverwaltungen dabei, im Rahmen von Netzwerken mit anderen europäischen Städten und einer Gruppe von lokalen Stakeholdern ein Integriertes Handlungskonzept für ihre Herausforderung vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen. Das Programm ist für alle Themen im Bereich der Stadtentwicklung offen. Für diese Förderperiode des URBACT-IV-Programms wird allerdings ein besonderer Schwerpunkt auf die drei Themen Klima, Digitalisierung und Gendergerechtigkeit gelegt. Der Call ist seit dem 9. Januar 2023 geöffnet.
Was ist ein Aktionsplanungsnetzwerk und wie läuft es ab? Wer kann an einem Netzwerk teilnehmen? Wie werden die Partnerschaften gestaltet? Alle wichtigen Dokumente für einen Antrag finden Sie hier .
Sie haben schon eine konkrete Projektidee für ein Netzwerk oder wollen sich von anderen Projektideen europäischer Städte inspirieren lassen? Dann werfen Sie einen Blick in das URBACT-Partnersearchtool, das der schnellste Weg ist, um Partner für ein URBACT-Netzwerk zu finden!
Bei Interesse, Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Nationale Kontaktstelle: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V., German Association for Housing, Urban and Spatial Development, Littenstraße 10, D-10179 Berlin, Tel. +49 30 2061 325-92, Fax +49 30 2061 325-1, Mail urbact@deutscher-verband.org
www.urbact.eu oder www.urbact.eu/urbact-deutschland-und-oesterreich
Az.: 20.2.2.002/004 gr