Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 555/2012 vom 12.10.2012
Förderung für Visualisierung regenerativ erzeugter Energie
Städte und Gemeinden, die ihre Energieerzeugung aus Solarwärme, Photovoltaik- oder Windkraftanlagen über elektronische Anzeigetafeln transparent machen, können hierfür einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 2.400 Euro und deckt damit einen Großteil der Investitionskosten ab. Die Förderung gilt außerdem nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende regenerative Anlagen.
Mit Hilfe moderner Bildschirmtechnik können die Bürgerinnen und Bürger aktiv über den Beitrag ihrer Kommune an der Energiewende informiert werden. Die Displays weisen die Menge der erzeugten erneuerbaren Energie, die Anzahl der versorgten Häuser und auch die eingesparte CO2-Emissionen aus. Im Wechsel zu diesen Angaben könnten die Kommunen zudem eigene Mitteilungen veröffentlichen.
Bisher galt das Förderprogramm nur für Schulen, Universitäten oder Kirchen. Durch die neue Richtlinie wurde es auf kommunale öffentliche Einrichtungen erweitert, so dass jetzt auch Displays in Rathäusern, Mehrzweckhallen, Stadien, Büchereien, Schwimmbädern, Feuerwehrgebäuden oder Krankenhäusern gefördert werden.
Grundlage für die Förderung sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Juli 2012 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de unter den Stichpunkten „erneuerbare Energien“ -> „Visualisierung“ zu finden. Interessierte Kommunen können sich auch direkt über die BAFA-Hotline (06196-908-575) beraten lassen.
Az.: II gr-ko