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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 767/2004 vom 22.10.2004
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
Die Förderung von Kleinstunternehmen sowie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) genießt im Rahmen der regionalen Strukturpolitik eine besondere Bedeutung sowohl auf europäischer als auch auf Bundes- und Länderebene. Da die gewerbliche Investitionsförderung grundsätzlich dem EU-Beihilfenrecht unterliegt, folgt auch die Förderung von KMU europäischen Rechtsvorgaben.
Für KMU von besonderer Bedeutung ist die KMU-Freistellungsverordnung. Ob ein Unternehmen in den Anwendungsbereich der KMU-Freistellungsverordnung fällt, richtet sich danach, ob es tatsächlich ein Kleinstunternehmen bzw. ein kleines oder mittleres Unternehmen ist. Die Kommission hat eine Empfehlung hierfür veröffentlicht, über die sie sich im Intranet unter Fachinfo & Service/Finanzen und Kommunalwirtschaft/EU-Beihilferecht informieren können. Die Empfehlung der Kommission wird nun ergänzt durch ein Informationsblatt des Verbandes Öffentlicher Banken, mit dem allgemeine Erläuterungen zur Definition der KMU gegeben werden. Das Informationsblatt erlaubt es insbesondere auch zu prüfen, ob ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen vorliegt. Dies ist erforderlich, weil es in der Vergangenheit mehrfach Fälle gegeben hat, in denen durch gesellschafts- oder außerrechtliche Konstruktionen versucht wurde, auch Großunternehmen in den Genuss von KMU-Förderung zu bringen. Das Informationsblatt ist mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung abgestimmt und ist ebenfalls im Intranet einzusehen.
Az.: IV/3 810-05