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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 488/2007 vom 26.06.2007
Förderung Langzeitarbeitsloser mit Vermittlungshemmnissen
Am 21.06.2007 wurden im Deutschen Bundestag in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Integration Langzeitarbeitsloser in den regulären Arbeitsmarkt beraten. Dabei geht es um das Konzept „Perspektive für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen“, welches im Koalitionsausschuss vereinbart wurde.
Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen sieht vor, dass im SGB II ein Beschäftigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung eingeführt wird. Gefördert wird die Einstellung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, langzeitarbeitslos sind und mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen, bei denen eine mindestens sechsmonatige Aktivierung nicht zum Eingliederungserfolg geführt hat und bei denen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist. Arbeitgeber werden mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % unterstützt. Die Förderdauer beträgt in aller Regel 24 Monate. Zudem sind pauschalierte Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung möglich.
Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen sollen bildungsschwache Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Chance erhalten, sich am Arbeitsplatz zu bewähren und ihre Qualifikation zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht daher die Einführung eines Eingliederungszuschusses und eines Qualifizierungszuschusses zum 1.10.2007 vor. Der Eingliederungszuschuss zielt auf Jugendliche unter 25 mit Berufsabschluss, der Qualifizierungszuschuss dagegen auf Jugendliche unter 25 ohne Berufsabschluss ab. Beide Zuschüsse sind Ermessensleistungen. Der Eingliederungszuschuss wird in Höhe von25 bis höchstens 50 % und der Qualifizierungszuschuss in Höhe von 50 % des berücksichtigungsfähigen Bruttoarbeitsentgelts geleistet. Bei der Förderung werden höchstens Bruttoarbeitsentgelte von 1.000 Euro monatlich zugrunde gelegt. 15 Prozentpunkte werden für die Qualifizierung verwendet. Hierbei können auch Qualifizierungsbausteine oder die noch zu entwickelnden Ausbildungsbausteine genutzt werden. Damit soll das Nachholen des Berufsabschlusses erleichtert werden.
Az.: III 841