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StGB NRW-Mitteilung 504/2023 vom 28.08.2023

Förderung Machbarkeitsstudien Landesgartenschauen

„Grüne Stadtentwicklung, Klimaanpassung und Erhöhung der Biodiversität sind wichtige Ziele für eine nachhaltige kommunale Entwicklung. In vielen Kommunen bestehen erhebliche Potenziale zum Ausbau ihrer grünen Infrastruktur. Doch welche Möglichkeiten und welcher Handlungsrahmen sich für die jeweilige städtische Grünplanung ergeben, welche Förderzugänge dafür zur Verfügung stehen und letztendlich auch die Beantwortung der Frage, ob die Potenziale ausreichen, um sich ggfs. für die Durchführung einer Landesgartenschau zu bewerben, sind ohne eine intensivere Analyse kaum zu bemessen. In Zeiten knapper Kassen tritt die Notwendigkeit einer solchen Potenzialanalyse, besonders bei kleinen und mittleren Kommunen, jedoch leider noch viel zu oft in den Hintergrund.

Kommunen, die Interesse haben, diese Potenziale für sich auszuloten, können noch bis einschließlich 2024 beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen Projektförderantrag für die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie stellen.“ Die Fördersumme pro Kommune und Studie ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf 15.000,- EUR begrenzt. Für Fragen zum Verfahren können sich Kommunen und Planungsbüros vorab sowohl an die Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege (LAGL NW) www.lagl-nw.de/kontakt/, als auch an das Landwirtschaftsministerium, Ansprechperson Michèle Helle, Tel.:  0211-3843-2225 beziehungsweise michele.helle@mlv.nrw.de wenden.“

Az.: 10.2.8-002/001

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