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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 571/1998 vom 20.10.1998
Förderung Öffentlicher Bibliotheken durch das Land
Die Geschäftsstelle hatte in den letzten Monaten mehrfach, zuletzt in den Mitteilungen vom 20. Mai 1998 (lfd. Nr. 263), über die Pläne des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport (nunmehr Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport) berichtet, die Förderung für öffentliche Bibliotheken auf eine reine Projektförderung umzustellen.
Zahlreiche Zuschriften aus den Mitgliedsstädten und -gemeinden haben die Sorge des Verbandes bestätigt, daß sich eine Umstellung der Landesförderung nachteilig auf die Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum auswirken wird. Die Geschäftsstelle hat sich deshalb in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv darum bemüht, auf eine differenzierte Förderpolitik des Landes hinzuwirken, die den besonderen Belangen kleiner und mittlerer Bibliotheken Rechnung trägt.
Wie die Geschäftsstelle nunmehr erfahren hat, hat der Kulturausschuß des Landtags in einer Sitzung vom 30. September 1998 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag angenommen, der den Weg für eine reine Projektförderung ebnet.
Positiv zu vermerken ist lediglich, daß der Landtag die Erwartung ausspricht, daß durch flexible Handhabung der Förderpraxis auch den Belangen der kleinen Bibliotheken Rechnung getragen wird. Wörtlich heißt es in den Ziffern II und III des Entschließungsantrags vom 03.09.1998 (Drucksache 12/3290):
"Die Bibliotheksförderung bleibt weiterhin ein aktiver Posten der Landespolitik. Das Land wird seine Aufgabe im Kontakt mit dem Verband der Bibliotheken darin sehen, daß Bibliotheken, unabhängig von ihrer Größe, ihrem Auftrag in einer modernen Informationsgesellschaft für ihre Nutzerinnen und Nutzer gerecht werden können.
Der Landtag begrüßt die Begleitung der Bibliotheken durch die Landesregierung auf dem Weg in eine moderne Informationsgesellschaft. Dabei geht der Landtag davon aus, daß den Belangen der kleinen Bibliotheken durch eine flexible Handhabung der Förderpraxis des Landes Rechnung getragen wird. Die Grundversorgung im Bereich der Bibliotheken obliegt dabei den Kommunen.
Die Landesregierung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuß zu gegebener Zeit über die Erfahrungen mit der Umstellung der Förderpraxis zu berichten."
Der Schul-, Kultur- und Sportausschuß des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes wird sich im Rahmen seiner nächsten Sitzung nochmals mit der Frage der Förderung öffentlicher Bibliotheken durch das Land befassen. Über die weitere Entwicklung wird die Geschäftsstelle berichten.
Az.: IV/2 470-1