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StGB NRW-Mitteilung 311/2004 vom 29.03.2004
Förderung örtlicher/regionaler Kooperation gegen häusliche Gewalt
Schwerpunkt der Landesförderung des Haushaltsjahr 2004 sollen Maßnahmen zum Thema „Häusliche Gewalt und Gesundheit“ sein. Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW hat nunmehr die Fördervoraussetzungen festgelegt. Insoweit ist insbesondere auf folgendes hinzuweisen:
Es muß sich um eine in Gründung befindliche oder schon bestehende institutionalisierte, einzelfallübergreifende örtliche bzw. regionale Kooperation gegen häusliche Gewalt in NRW handeln.
Die Institutionalisierung der Kooperation bedeutet Verbindlichkeit hinsichtlich der Sitzungen, der Sicherung der Arbeitsergebnisse und der Beteiligung der einzelnen Personen.
Das Einzugsgebiet des Kooperationsbündnisses sollte sich auf einen Kreis oder auf eine kreisfreie Stadt Nordrhein-Westfalens beziehen. Dieses ist jedoch, insbesondere bei großflächigen Kreisen, nicht zwingend. In einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt sollte nur eine Kooperation gefördert werden.
Als Kooperationsformen kommen Arbeitskreise, Runde Tisch, Interventionsprojekte, Kriminalpräventive Räte oder ähnliche Zusammenschlüsse in Betracht.
Die Kooperation muß sich ausschließlich oder ganz überwiegend mit der Bekämpfung häuslicher Gewalt an Frauen und Kinder befassen.
Die genauen Fördergrundsätze und das Antragsformular können auf der Homepage des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW (www.mgsff.nrw.de) und dem Frauenportal abgerufen werden. Für Rückfragen steht Ihnen dort Frau Hanke (Tel.: 0211/855-4763) zur Verfügung. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs im Ministerium bearbeitet.
Az.: I/2 042-05-13