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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 242/2024 vom 08.03.2024
Förderung und energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen wird fortgesetzt
Die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wird fortgesetzt. Ab dem 01.03.2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich. Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände.
Nach Mitteilung des BMWK wird die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) novelliert und fortgesetzt. Ab dem 01.03.2024 ist eine Antragstellung beim BAFA wieder möglich. Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände und Eigenbetriebe.
Die novellierte Förderrichtlinie sieht vor, dass für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen die Förderhöhe steigt. Zudem wird die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ als neuer Fördergegenstand aufgenommen. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d.h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens einem halben und höchstens zehn Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel.
Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wurden bisher insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Mio. Euro gefördert. Die geförderten Anlagen können Energieeinsparungen von rund 40 % erzielen und damit erheblich zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen.
Diese Förderung wird nunmehr letztmalig bis zum 31.12.2026 verlängert.
Weitere Informationen zur Förderung finden sich unter: www.klimaschutz.de
Az.: 23.1.9-003/003 gr