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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 54/2004 vom 17.12.2003
Förderung von Bürgerbus-Vorhaben
Das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW hat jetzt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Bürgerbusvorhaben in Nordrhein-Westfalen, Runderlaß vom 22.10.2003, veröffentlicht (SGV Nr. 923).
Nach Maßgabe dieser Richtlinien gewährt das Land Zuwendungen zur Förderung von Bürgerbusvorhaben sowie zum Ausgleich der Organisationskosten für Bürgerbusvereine zur Unterstützung der durch ehrenamtliche Tätigkeit realisierten Bürgerbusvorhaben und zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots insbesondere im ländlichen Raum.
Als Bürgerbus gilt der mit Kleinbussen durchgeführte öffentliche Personennahverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz, soweit der Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird.
Az.: III/1 441 - 50