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StGB NRW-Mitteilung 436/2017 vom 02.06.2017
Förderung von Copernicus-Diensten für den öffentlichen Bedarf
Das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus schafft ein leistungsfähiges europäisches Erdbeobachtungssystem. Eine speziell für Copernicus entwickelte Satellitenflotte sammelt Daten, die für vielfältige Anwendungen weiter verarbeitet werden können. Die Anwendungsthemen können ein breites Spektrum wie z.B. Land- und Forstwirtschaft, Landmanagement, Naturschutz, Städteplanung, Verkehrs- und Infrastrukturmonitoring und -planung, Luftqualitätsmonitoring, Gewässermonitoring, Energieversorgung, Gesundheit, zivile Sicherheit und Katastrophenvorsorge abdecken.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) strebt als verantwortliches Ressort für das Copernicus-Programm an, den Nutzen von Copernicus für deutsche Anwender wie Behörden, Unternehmen, Wissenschaft sowie der Öffentlichkeit zu maximieren. Dem Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR RFM) wurde vom BMVI die Aufgabe übertragen, die technische Implementierung und Validierung von erdbeobachtungsgestützten Anwendungen zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zu fördern.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen oder Dienstleister des Bundes und der Länder sowie sonstige Gebietskörperschaften mit einem fachlichen Bedarf an Geoinformationen, darunter auch Kommunen. Vorhaben können gefördert werden, wenn sie sich hinsichtlich der beschriebenen Themenstellung und der Forschungs- und Entwicklungsziele in den Rahmen der dargestellten Fördermaßnahme einordnen lassen, wenn u. a. an der Förderung ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die Vorhaben mit einem technisch-wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.
Es können Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer Laufzeit von zwei Jahren und in begründeten Einzelfällen drei Jahren gefördert werden. Der Förderumfang durch das DLR kann bis zu 250.000 € für ein Einzelvorhaben und bis zu 350.000 € für ein Verbundvorhaben betragen. Erste Projektskizzen sind bis zum 12.07.2017 einzureichen.
Einzelheiten und die vollständige Bekanntmachung des DLR sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.d-copernicus.de/3-copernicus-bekanntmachung-fuer-den-oeffentlichen-bedarf-in-deutschland-freigeschaltet .
Az.: 22.2.2-002/002