Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 701/2014 vom 05.11.2014
Förderung von Dauerkleingärten
Die NRW-Landesregierung hat die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten bis zum 31.12.2024 verlängert. Zugleich sind nunmehr auch Wasserversorgungsleitungen auf öffentlichen Flächen bis zum Übergabepunkt privater Gartenparzellen förderfähig (MBL NRW S. 621).
Az.: II/1 611-25