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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 163/2021 vom 10.03.2021
Förderung von Elektromobilitätskonzepten
Der erste Aufruf der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI für die Fördersäule Konzepte ist kürzlich erschienen.
Antragszeitraum ist der 09.03.2021-17.05.2021.
Ab sofort können Kommunen, kommunale und erstmals auch gewerbliche Unternehmen Anträge auf die Förderung von anwendungsorientierten Elektromobilitätskonzepten stellen.
Diese fokussieren folgende inhaltlichen Schwerpunkte:
- Elektrifizierung kommunaler und gewerblicher Flotten und Fuhrparks inklusive Ladeinfrastruktur
- Grundlagen zum Aufbau einer kommunalen/regionalen öffentlichen Ladeinfrastruktur
- Integration kommunaler bzw. gewerblicher E-Fahrzeuge in intermodale Verkehrs- und Logistikkonzepte und Mobilitätsdienstleistungen
Gefördert wird die Erstellung von Umweltstudien. Zur Erstellung der Studie ist ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen, welches in einem wettbewerblichen Verfahren zu ermitteln ist.
Die geförderten Studien sollen einen konkreten Umsetzungs- beziehungsweise Beschaffungsplan enthalten.
Soweit die Gewährung einer Zuwendung europäisches Beihilferecht berührt, gilt eine Beihilfeintensität von bis zu 50 Prozent.
Die AGVO lässt für KMU höhere Förderquoten zu (kleines Unternehmen: 70 Prozent, mittleres Unternehmen: 60 Prozent), wenn das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.
Weitere Informationen sind abrufbar unter:
Projektträger Jülich (PtJ)
www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/konzepte
Telefon: +49 30-20199 3500 (Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr)
E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de
Programmgesellschaft NOW GmbH
www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat
Telefon: +49 30-311 611 6750 (Montag bis Freitag von 10 – 15 Uhr)
E-Mail: elektromobilitaet@now-gmbh.de
Az.: 33.0-003/002