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StGB NRW-Mitteilung 690/2005 vom 22.09.2005
Förderung von Ersatzschulen durch das Land
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat darüber informiert, daß die vorgenommene Kürzung der Ersatzschulfinanzierung für das laufende Schuljahr zurückgenommen wird. Dies sehe der im Kabinett beschlossene Nachtragshaushalt 2005 vor. Die alte Landesregierung habe die Eigenleistung der privaten Ersatzschulträger für das Haushaltsjahr 2005 um 1,5 Prozentpunkte, und zwar von 15 auf 16,5 % erhöht. Das entspreche einem Betrag von 15 Mio. Euro, der jetzt wieder für die Förderung der Ersatzschulenrückwirkung zur Verfügung stehe.
Az.: IV/2 250-3/2