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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 481/2014 vom 07.07.2014
Förderung von Festanstellung in der Kindertagespflege
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit Presseerklärung vom 27.06.2014 mitgeteilt, dass es auch weiterhin die Festanstellung in der Kindertagespflege unterstütze. Die bisher geförderten Projekte hätten maßgeblich dazu beigetragen, dass Träger zunehmend Tagesmütter und —väter fest anstellen und damit die Tagespflege quantitativ und qualitativ weiter ausbauen. Die Förderung der Personalausgaben werde ab dem 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2015 mit nochmals 3 Mio. Euro fortgesetzt.
Die Förderung der Festanstellung ist Teil des Aktionsprogramms Kindertagespflege, mit dem das Bundesfamilienministerium den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützt. Die Kindertagespflege sei ein wichtiger Baustein bei der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Gleichzeitig trage der Ausbau der Kindertagesbetreuung zur gleichberechtigten Teilhabe beider Elternteile, insbesondere aber von Frauen, am Arbeitsmarkt bei.
Das Bundesprogramm gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben in Höhe von max. 50 % des Arbeitgeber-Brutto, wenn Tagespflegepersonen nach TVöD SuE mindestens nach Gruppe S 2 angestellt werden, die eine Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtsstunden nach dem DJI-Curriculum oder vergleichbarer Curricula und eine endgültige Pflegeerlaubnis nachweisen. Der Anstellungsträger kooperiert mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der das Modell zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen unterstützt und in die kommunale Jugendhilfeplanung integriert.
Weitere Informationen finden Sie unter www.esf-regiestelle.eu und www.fruehe-chancen.de.
Az.: III/2 713