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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 304/2015 vom 23.04.2015
Förderung von Klimaschutz in Masterplan-Kommunen
Das Bundesumweltministerium hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz in sogenannten Masterplan-Kommunen veröffentlicht. Diese Kommunen verfolgen einen Masterplan, mit dem sie ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 senken wollen.
Der „Masterplan“ verfolgt den Anspruch, Kommunen dabei zu unterstützen, Strukturen innerhalb und außerhalb der Kommune zu etablieren, die langfristig die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen. Mit der nun veröffentlichten Förderrichtlinie wird an die bestehende Förderung von Masterplan-Kommunen angeknüpft. Seit 2012 werden 19 Kommunen mit dem Programm „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz“ gefördert.
Bewerben können sich zum einen neue Masterplan-Kommunen. Sie erhalten für die vierjährige Programmlaufzeit, die am 01. Juli 2016 starten soll, eine Förderung von bis zu 80 Prozent ihrer förderfähigen Ausgaben für die Erstellung des Masterplans und das Masterplanmanagement. Ebenso wird eine ausgewählte Maßnahme mit bis zu 200.000 Euro gefördert. Die Masterplan-Kommunen erhalten wissenschaftliche Unterstützung durch ein Begleitvorhaben Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. Frist zur Skizzeneinreichung ist der 31. August 2015.
Zum anderen können auch die bisherigen Masterplan-Kommunen eine Verlängerung des Projekts um zwei Jahre beantragen, um ihre bereits geschaffenen Strukturen zu festigen und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Masterplan-Prozess zu verstärken. Sie sollen mit ihrer Expertise den neuen Masterplan-Kommunen unterstützend zur Seite stehen.
Förderanträge können beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.klimaschutz.de (Rubriken: Zielgruppen / Kommunaler Klimaschutz / Förderung / Förderung von Klimaschutz in Masterplan-Kommunen).
Az.: II gr-ko