Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 174/2022 vom 14.03.2022
Förderung von Mikro-Depots
Mit der Mikro-Depot-Richtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre. Die Richtlinie fördert Investitionen, die eine emissionsfreie Abwicklung von logistischen Prozessen „auf der letzten Meile“ ermöglichen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Unternehmen, darunter auch kommunale Unternehmen, in den Jahren 2022 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai Projektskizzen einreichen. In einem Auswahlverfahren werden diese anhand von definierten Kriterien ausgewählt und die Einreichenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, wie zum Beispiel die Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, die Anschaffung von Containern und spezieller Sicherheitstechnik, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.
Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profitieren. Die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden ist ausdrücklich erwünscht.
Die Skizzen zur Richtlinie nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ab 1. März 2022 entgegen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024.
Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative:
Weitere Informationen zu den Richtlinien für die Förderung von Mikro-Depots: www.klimaschutz.de
Az.: 33.0-003/002