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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 428/2020 vom 16.06.2020
Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten
Mit der „Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten" unterstützen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab sofort Kommunen mit Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitung durch die Bereitstellung von Zuschüssen für die Erstellung von nachhaltigen, digitalen und klimafreundlichen Mobilitätskonzepten.
Ziel dieser konzeptionellen Grundlage ist es, die Kommunen dabei zu fördern, die Mobilität vor Ort so zu gestalten, dass die Mobilitätsbedürfnisse heutiger und zukünftiger Generationen berücksichtigt werden. Bereits erstellte Masterpläne können dabei als Grundlage dienen. Die Lebensqualität urbaner Räume soll somit langfristig verbessert und eine Reduzierung der Luftschadstoffe erreicht werden.
Für die dafür erforderlichen externen Personal- und Sachkosten erhalten die geförderten Kommunen einen Zuschuss von 80 Prozent bzw. maximal 300.000 Euro. Für eine Förderung aus diesem Aufruf stehen bis zu 4 Millionen Euro zur Verfügung. In diesem Aufruf werden Vorhaben mit einer Laufzeit bis längstens 31.12.2024 gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen, die in mindestens einer der letzten beiden vom Umweltbundesamt jährlich veröffentlichten Listen zu NO2-Grenzwertüberschreitungen aufgeführt werden. Die Antragsteller sind berechtigt, die Zuschüsse an Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund weiterzuleiten, das heißt an privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen mit unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 Prozent, bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 Prozent, zum Beispiel Verkehrsbetriebe oder Stadtwerke.
Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2020 bei der KfW gestellt werden.
Die verstärkte Bundesförderung von Verkehrs- und Mobilitätsmaßnahmen für die Verbesserung der Luftqualität in den Kommunen, z. B. durch Umrüstung von Bussen und durch digitalisierte Verkehrssysteme ist auch Inhalt der von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte eines Konjunktur- und Zukunftsprogramms.
Nähere Informationen: www.kfw.de/439
Förderberatung der KfW unter Tel.: 0800 539 9008 (kostenfrei).
Az.: 33.1.5.1-001/004