Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 303/2023 vom 16.05.2023

Förderung von PV in NRW über progres.nrw

Im Rahmen einer Überarbeitung des Förderprogramms progres.nrw – Klimaschutztechnik wurden die Fördermöglichkeiten für Erneuerbare Energien und insbesondere für den Bereich der Photovoltaik deutlich erweitert. Folgende Förderungen wurden im Bereich Photovoltaik ausgeweitet bzw. neu aufgelegt:

  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen (die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden)
    Förderfähig sind nun auch Anlagen, deren erzeugter Strom auch zur Eigenversorgung genutzt wird. Die Förderung beträgt bei Anlagen mit Eigenverbrauch maximal 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Investitionskosten) bis zu einer Förderhöchstgrenze von 500 000 Euro, während Anlagen ohne Eigenverbrauch weiterhin mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

    Auch in den Bereichen Floating-Photovoltaik und Agri-Photovoltaik können nun Anlagen gefördert werden, deren erzeugter Strom auch zur Eigenversorgung genutzt wird. Die Förderhöchstgrenze wurde in diesen Segmenten auf 1 000 000 Euro ausgeweitet. In zu begründenden Einzelfällen können bei vorliegendem besonderen Landesinteresse diese Förderhöchstgrenzen überschritten werden. Die Förderquote beläuft sich weiterhin auf 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
    Die Förderung wurde deutlich erhöht – die Förderquote liegt nun bei 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anlage und Speicher). Die Förderhöchstgrenze beträgt nun 350 000 Euro pro Anlage, während die Förderhöchstgrenzen pro Kommune aufgehoben wurden.
  • Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
    Die Liste an förderfähigen Planungs- und Beratungsleistungen wurde deutlich erweitert, insbesondere im Bereich der Freiflächen-PV. Während die Förderquote bei max. 70 Prozent für Unternehmen und 90 Prozent für Kommunen weiterhin auf dem bestehenden hohen Niveau verbleibt, wurden die Förderhöchstgrenzen auf 35.000 Euro bzw. 50.000 Euro angehoben.

Zudem wurden folgende neue Förderbausteine eingeführt:

  • Förderung von Fassaden-Photovoltaik
    Die Förderquote liegt bei max. 350 €/kWp mit einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro pro Anlagensystem.
  • Förderung von Carports mit Photovoltaik-Dach
    Die Förderquote liegt bei max. 500 €/kWp mit einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro pro Anlagensystem.
  • Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage (besonders für Mieterstrom)
    Die Förderquote liegt bei max. 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro pro Anlage.

Ergänzend noch ein Auszug aus der Pressemitteilung des MWIKE:

Erstmals fördert die Landesregierung nun Fassaden-Photovoltaik sowie die Errichtung von Parkplatz-PV. Um Dächer von Mehrparteienhäusern für PV zu erschließen und das Mieterstrommodell verstärkt anzuwenden, unterstützt die Landesregierung jetzt auch die Erneuerung der Hauselektrik.

Insgesamt stehen für die Bereiche Photovoltaik, Windenergie und Geothermie in Nordrhein-Westfalen dieses Jahr Mittel in Höhe von 230 Millionen Euro bereit. Die Fördermöglichkeiten richten sich insbesondere an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen.

Genauere Informationen zu den einzelnen Förderkonditionen finden Sie  hier.

Anträge können über das elektronische Antragsformular bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden (Abrufbar unter: Förderinstrumente für die Energiewende | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de))

Weitere Informationen zu den anderen Bereichen der Erneuerbaren Energien, die durch die Novellierung der Förderrichtlinie adressiert werden, können Sie auch beiliegender Pressemeldung entnehmen: Solarenergie, Kleinwindanlagen und Geothermie: Landesregierung stellt 230 Millionen Euro für den Klimaschutz bereit | Wirtschaft NRW

Az.: 28.6.9-012/001

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