Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 476/2017 vom 14.08.2017

Förderung von Wärmenetzen der 4. Generation

Das BMWi fördert nunmehr auch innovative Wärmenetze der 4. Generation, welche sich durch einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien auszeichnen. Dabei wird das Augenmerk bei dem aktuellen Förderprogramm nicht nur auf Einzelkomponenten gelegt, sondern ein gesamtsystemischer Ansatz verfolgt. Mit dem Fördervorhaben „Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0“ will das BMWi den Umstieg im Bereich der Wärmeversorgung weiter voranbringen.

Wärmenetze der 4. Generation zeichnen sich durch einen hohen Anteil erneuerbarer Energien, die effiziente Nutzung von Abwärme und ein deutlich niedrigeres Temperaturniveau im Vergleich zu klassischen Wärmenetzen aus. Die Temperaturen sollen dabei zwischen 20 und 95 Grad Celsius liegen. Dies minimiert die Verluste, steigert die Effizienz und erleichtert den Umstieg auf Erneuerbare Energien in der Nah- und Fernwärmeversorgung. Solche Systeme können durch die Kombination von Wärmepumpen und saisonalen Großwärmespeichern zusätzliche Flexibilität für den Strommarkt bereitstellen und bieten die Chance, nur schwer dämmbare Gebäudebestände mit hohen Anteilen CO2-armer Wärme zu versorgen.

Es handelt sich um ein zweistufiges Förderprogramm. Dabei wird im ersten Modul zunächst die Machbarkeit des Neubaus oder der Transformation des Wärmenetzes geprüft, um zu eruieren, ob die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Betrieb des Netzes vorliegen. Die Machbarkeitsstudie wird dabei mit bis zu 60 Prozent vom Bund gefördert. Weiterhin sollen so Erkenntnisse für die breite Markteinführungen von Wärmenetzen der 4. Generation gefunden werden.

Im zweiten Schritt wird die Realisierung des Wärmenetzsystems gefördert. Dabei kann es sich um einen Neubau oder Umbau eines Netzes oder um den Umbau eines abgrenzbaren Teilbereiches eines abgrenzbaren Teilbereichs eines bereits bestehenden Netzes handeln.

Kriterien

Das Wärmenetz muss dabei bestimmte Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein. Der Anteil aus erneuerbaren Energien und Abwärme an der jährlichen Wärmeeinspeisung muss mindestens 50 Prozent betragen. Von diesen 50 Prozent darf maximal die Hälfte durch Biomasse bereitgestellt werden. Der Anteil von fossiler Energie, die nicht durch KWK-Anlagen eingespeist wird, darf einen Anteil von 10 Prozent an der jährlichen Wärmeeinspeisung nicht überschreiten.

Des Weiteren ist eine Mindestgröße vorgeschrieben von 100 Abnahmestellen oder aber eine Mindestabnahme von 3 GWh pro Jahr. Hierbei sind jedoch Ausnahmen bei Nachbarschafts- oder Quartierskonzepten im Einzelfall möglich. Die Stromverbraucher im System müssen weiterhin für die Einbindung in ein intelligentes Stromnetz vorbereitet sein.

Ein Anschluss- und Benutzungszwang ist von Seiten des BMWi nicht gewollt und in der Förderbekanntmachung auch nicht vorgesehen. Allerdings gibt es eine zusätzliche Förderung von bis zu 80 Prozent für Informationsmaßnahmen, um die erforderlichen Anschlussquoten und die Wirtschaftlichkeit des Netzes zu erreichen. Dabei kann die Projektvermarktung, Informationsmaterialen und Kundenakquise mit maximal 200.000 pro Vorhaben über die Dauer von drei Jahren gefördert werden.
Die Förderanträge für die Machbarkeitsstudien sollen noch im August 2017 im Internet unter www.bafa.de veröffentlicht werden.

Az.: 28.6.1-002/006 we

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