Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 740/2023 vom 23.11.2023

Folgen des KTF-Urteils auf die Förderung kommunaler Wärmeplanung

Leider ist auch die Förderung für kommunale Wärmepläne von dem BVerG-Urteil vom 15.11.2023 zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) betroffen. Vom Bund vorgesehene Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung von Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung waren für 2024 mit 100 Mio. € im KTF verplant.

Darüber hinaus stehen mittlerweile durch die inzwischen verhängte allgemeine Haushaltssperre übergreifend alle investiven Bereiche „auf dem Prüfstand“ – das betrifft auch Projekte, die durch die Kommunalrichtlinie 2023 gefördert werden sollten.

Die Kommunalrichtlinie, durch die Projekte zur kommunalen Wärmeplanung gefördert werden, ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), welche wiederum durch den KTF finanziert wird. Im Bundeshaushalt für 2023 waren 354,5 Millionen € für die NKI veranschlagt. Die Förderprogramme der NKI werden größtenteils von der ZUG (Zukunft Umwelt und Gesellschaft) umgesetzt, die uns berichtet hat, dass der Förderstopp für Projekte gilt, die 2023 beantragt wurden und noch keinen Förderbescheid erhalten haben. Unter www.klimaschutz.de soll seitens ZUG mitgeteilt werden, wie es mit der Förderung der Wärmeplanung weitergeht, sobald Informationen dazu aus dem BMWK vorliegen.

Der DStGB steht im Kontakt mit dem BMWK, um zu erfahren, wie viele Projekte von der Sperre betroffen sind und um welche Volumina es sich handelt.

Wir bemühen uns, hier Klarheit zu schaffen, um der großen kommunalen Unsicherheit entgegenzuwirken und werden Sie auf dem Laufendem halten.

Az.: 28.6.9-005/004

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