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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 24/2014 vom 13.01.2014
Fonds zur Finanzierung der EEG-Umlage
Die bayerische Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner hat im Hinblick auf die anstehende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen Vorschlag zur kurzfristigen Senkung der EEG-Umlage vorgestellt. Danach soll ein Teil der Förderkosten mit Hilfe staatlicher Kredite finanziert werden. Mit der Einrichtung eines „Streckungsfonds“ soll die EEG-Umlage von derzeit 6,2 Cent auf 4,9 Cent abgesenkt werden. Die Differenz soll von den Stromkunden zu einem späteren Zeitpunkt abgezahlt werden.
Der Vorschlag ist Inhalt der von Aigner vorgestellten Leitlinien für die anstehende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das vorrangige Ziel sei, den Preisaufschlag für die Förderung erneuerbarer Energien zu deckeln. Danach solle die Bundesregierung die EEG-Umlage für die Verbraucher bei 4,9 Cent/kWh einfrieren. Darüber hinaus benötigtes Kapital soll am Kapitalmarkt aufgenommen werden und über einen Sonderfonds fließen. Bei einer solchen Deckelung der Umlage könne das Fondsvolumen bis zum Jahr 2027 auf bis zu 72 Mrd. Euro steigen. Diese Schulden sollen zu einem späteren Zeitpunkt von den Stromverbrauchern getilgt werden. Aigner selbst hob hervor, dass die Fondslösung nur kurzfristig die von den Letztverbrauchern zu tragenden Lasten reduziert, jedoch wegen der anfallenden Zinszahlungen die Finanzierung des EEG insgesamt verteuern würde. Das bayerische Kabinett beschloss kürzlich, den Vorschlag der bayerischen Wirtschaftsministerin Aigner vorerst nicht weiterzuverfolgen. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat bei ihrer Klausurtagung am Donnerstag in Weimar den Vorschlag jedoch erneut aufgegriffen.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wies als Reaktion auf den Vorstoß Aigners darauf hin, dass der Vorschlag, die Energiewende ganz oder teilweise über einen Fonds zu finanzieren, nicht neu sei. Grundsätzlich löse ein solches Fondsmodell nicht das Kostenproblem, die Finanzierung werde lediglich in die Zukunft verschoben. Man werde den Vorschlag dennoch prüfen.
Der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel will bis Ostern 2014 Eckpunkte für eine umfassende Reform des Fördersystems des EEG vorlegen. Zudem wolle er mit der EU-Kommission und danach mit den Bundesländern Gespräche führen.
Anmerkung
Der Vorschlag, einen Teil der EEG-Umlage über einen Kredit bzw. Fonds zwischenfinanzieren zu lassen, wurde bereits im letzten Jahr aufgegriffen. Die CSU schlug vor, einen Teil der EEG-Umlage mit einem Kredit der staatlichen KFW-Bank finanzieren zu lassen. Auch der ehemalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer hatte in der Vergangenheit ein ähnliches Modell empfohlen. Die Zahlungsverpflichtungen des EEG sollten danach in einen Altschuldenfonds überführt werden. Anders als der Vorschlag Aigners sollten die Kosten in dem Fall jedoch nicht die Stromkunden bezahlen, sondern aus Steuereinnahmen gedeckt werden. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Bundesverband der Verbraucherzentralen machten bereits Vorschläge für einen derartigen Ansatz.
Einem solchen Modell kann entgegengehalten werden, dass damit lediglich eine Verschiebung der Lasten in die Zukunft auf die nächste Generation eintritt, jedoch keine Vorlage geboten wird, um die Kosten selbst zu deckeln. Das kann nur mit einer grundlegenden Reform des Fördermechanismus des EEG erreicht werden. Auch zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt würden nur eine Verschiebung von Kosten bedeuten. Der Fonds wäre allerdings vorteilhaft, um die für die Energiewende benötigten hohen Anfangsinvestitionen zu erleichtern. Die Betriebskosten und die künftigen Lasten fallen dagegen abhängig von der Erzeugungsform vergleichsweise geringer aus. Anlagenbetreiber könnten zudem - ähnlich wie es der Bundesverband der Verbraucherzentralenvorgeschlagen hat - zur Finanzierung der Kosten herangezogen werden, sobald ihre Anlagen abgeschrieben sind.
Az.: II/3 811-00/8