Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 482/2016 vom 22.08.2016

Fortbildung zu interkultureller Kompetenz in Kommunen

Die interkulturelle Öffnung von Verwaltungen ist in den gesetzlichen Zielen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration verankert. Die Qualifizierung von Beschäftigten im Bereich der interkulturellen Kompetenz ist ein Teil davon und gleichzeitig Grundvoraussetzung für interkulturelle Öffnungsprozesse. Angesichts der hohen Anzahl geflüchteter Menschen gewinnt die interkulturelle Kompetenz als Schlüsselqualifikation immer mehr an Bedeutung.

Die Landesberatungsgesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh bietet dazu für Kommunen kostenlos Fortbildungen an, welche sich an den Erfahrungen und Ressourcen der jeweiligen Kommune orientieren. Den hauptamtlich Beschäftigten wird die Möglichkeit gegeben, ihre sozialen Kompetenzen in der Arbeit mit Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund zu erweitern. Weitergehende Details können unter www.interkulturelle-Kompetenzförderung.de abgerufen werden. Ansprechpartnerin ist dort Janina Laudien (Tel. 02041-767241 sowie E-Mail j.laudien@gib.nrw.de ).

Az.: 16.0.10

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