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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 423/2002 vom 05.07.2002
Fortbildung zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger
Die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe wird 2003 einen Vorbereitungslehrgang in zwei Unterrichtsblöcken vom 0.05.2003 bis 27.06.2003 und vom 29.09.2003 bis 05.12.2003 in Vollzeitform zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur "Geprüfte Natur- und Landschaftspfleger/in" durchführen. Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/in, Forstwirt/in, Gärtner/in, Tierwirt/in-Schafhaltung, Revierjäger/in oder als Wasserbauer/in und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren in einem der genannten Berufe nachweist, kann im Anschluß an den Lehrgang die Fortbildungsprüfung zum/zur "Geprüfte Natur- und Landschaftspfleger/in" ablagen. Weitere Einzelheiten über den Lehrgang und die Prüfungsanforderungen können einer Fachinformation entnommen werden, die auf Anforderung gerne zugesandt wird. Interessenten für diese Fortbildungsmaßnahme wenden sich spätestens bis zum 17. April 2003 an die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Referat 23, Berufsbildung, Fachschulen, berufliche Fortbildung, Postfach 59 25, 48135 Münster, Tel.: 0251/599-306 (Herr Halbuer), e-mail-Adresse: Bernhard.Halbuer@lk-wl.nrw.de.
Az.: II/2 60-00 qu/g