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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 815/1999 vom 20.11.1999
Fortbildung zum geprüften Natur- und Landschaftspfleger
Die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe wird 2000 wieder einen viermonatigen Lehrgang in Vollzeitform zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in durchführen, sofern sich genügend Interessent(en)/innen anmelden.
Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/in, Forstwirt/in, Gärtner/in, Tierwirt/in-Schafhaltung, Revierjäger/in oder als Wasserbauer/in und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren in den genannten Berufen nachweist, kann im Anschluß an den Lehrgang die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in ablegen.
Weitere Einzelheiten über den Lehrgang und die Prüfungsanforderungen können einer Fachinformation entnommen werden, die auf Anforderung gerne zugesandt wird.
Interessenten für diese Maßnahmen wenden sich spätestens bis zum 31. Januar 2000 an die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Referat 23, Berufsbildung, Fachschulen, berufliche Fortbildung, Postfach 59 25, 48135 Münster, Telefon: 0251/599-306, Herr Halbuer.
Az.: II