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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 101/2003 vom 20.01.2003
Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform
Zum 1. Januar 2003 trat eine weitere Stufe zur Reform der Ökosteuer in Kraft. Von kommunaler Seite wurde vor allem die in der Reform enthaltene Erhöhung der Erdgassteuer kritisiert. Dagegen kommt vielen Städten und Gemeinden zugute, dass die Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen Verwendung findet, bis Ende des Jahres 2020 verlängert wird. Bisher galt eine Befristung bis zum 31. Dezember 2009. Im Übrigen prüft die Bundesregierung derzeit noch, ob die Verlängerung des Steuerermäßigungszeitraums der EU-Kommission vorgelegt werden muss.
Das Gesetz sieht vor allem folgende Maßnahmen vor:
- Die ermäßigten Ökosteuersätze für Strom, Heizöl und Heizgas für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft werden von derzeit 20 Prozent auf 60 Prozent der Ökosteuerregelsätze angehoben. Das Abschmelzen dieser „Steuerbegünstigungen“ führt im Bundeshaushalt ab dem Jahr 2003 zu Mehreinnahmen von rund 380 Millionen Euro jährlich.
- Der ermäßigte Stromsteuersatz für Nachtspeicherheizungen wird auf 12,30 Euro je Megawattstunde (bisher 10,20 Euro) angehoben. Das führt im Bundeshaushalt ab dem Jahr 2003 zu Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro jährlich. Zum 31. Dezember 2006 läuft diese Steuerbegünstigung aus und führt ab dem Jahr 2007 zu weiteren Steuermehreinnahmen von 200 Millionen Euro jährlich. Um den Nutzern von Nachtspeicherheizungen die Umstellung ihres Heizungssystems zu erleichtern, wird ein Umrüstprogramm mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2006 und einem Finanzvolumen von 10 Millionen Euro jährlich aufgelegt werden.
- Die Besteuerung von Heizgas (Erdgas zum Heizen) wird von bisher 3,47 Euro auf 5,50 Euro je Megawattstunde angehoben. Der Mineralölsteuersatz für Flüssiggas wird auf 60,60 Euro (bisher 38,34 Euro) je 1.000 Kilogramm und für schweres Heizöl auf 25 Euro (bisher 17,89 Euro) je 1.000 Kilogramm festgesetzt. Hiervon ist in erster Linie die Industrie betroffen. Dadurch erhält der Bundeshaushalt ab dem Jahr 2003 von rund 1,020 Milliarden Euro jährlich mehr.
- Die Steuerbegünstigung für Mineralöle, die zum Beheizen von Gewächshäusern oder geschlossenen Kulturräumen verwendet werden, wird bis zum 31. Dezember 2004 verlängert. Bisher galt eine Befristung bis zum 31. Dezember 2002. Aus dieser Verlängerung ergeben sich Mindereinnahmen für den Bund für diese beiden Jahre in Höhe von jeweils rund 30 Millionen Euro.
- Die Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird, wird bis Ende des Jahres 2020 verlängert. Bisher galt eine Befristung bis zum 31. Dezember 2009.
Insgesamt wird der Bundeshaushalt durch diese Maßnahmen im Jahr 2003 um rund 1,4 Milliarden Euro entlastet. Entgegen dem bisherigen Prinzip der Aufkommensneutralität sollen die Mehreinnahmen auch für die Konsolidierung des Bundeshaushaltes verwandt werden, wodurch finanzielle Spielräume entstehen, um die steigenden Lasten des Bundes für die Rentenversicherung aufzufangen.
[Quelle: DStGB Aktuell 0203 v. 10.01.2003]
Az.: IV/1 920-02