Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 89/2020 vom 12.12.2019

Tentativliste für zukünftige UNESCO-Welterbestätten

Die 2. Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) hat auf ihrer Sitzung am 16. Oktober 2019 in Berlin entschieden, dass die deutsche Tentativliste für zukünftige UNESCO-Welterbestätten fortgeschrieben werden soll.

Bei dieser deutschen Tentativliste handelt es sich um die zwischen den sechzehn Ländern abgestimmte Liste der Objekte, die der UNESCO von der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren als zukünftige Welterbestätten vorgeschlagen werden sollen. Die bisherige Liste wird voraussichtlich 2024 abgearbeitet sein, so dass eine Fortschreibung für die Zeit danach erforderlich ist.

Die Kultur-MK hat beschlossen, dass pro Bundesland zwei Bewerbungen für die Aufnahme in die deutsche Tentativliste eingereicht werden können. Zusätzlich können die Vorschläge, die vom seinerzeitigen Fachbeirat im Verfahren 2013/2014 zur weiteren Erforschung zurückgestellt wurden, erneut vorgelegt werden. Alle Anträge werden dann durch eine unabhängige Jury auf Bundesebene bewertet.

Für Nordrhein-Westfalen besteht damit die Möglichkeit, bis zu drei Vorschläge zu melden: nämlich die „Industrielandschaft Ruhrgebiet als erneuter Vorschlag sowie bis zu zwei weitere neue Vorschläge.

Zur Organisation des vorherigen Auswahlverfahrens innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen wird daher hiermit ein Antragsverfahren gestartet.

Für eine Bewerbung ist es erforderlich, dass von den möglichen Interessierten ein formeller Antrag gestellt wird. Dieser kann zum Beispiel durch die Kommune, den Eigentümer oder Träger einer möglichen Welterbestätte sowie durch Stiftungen oder Vereine gestellt werden.

In dieser Bewerbung ist zu beschreiben, welches Objekt oder welche Objekte als mögliche zukünftige Welterbestätte vorgeschlagen werden. Zudem muss deutlich gemacht werden, wer derzeit Eigentümer und falls davon abweichend der Träger der Stätte ist. Von diesen ist für einen Antrag eine schriftliche Zustimmung erforderlich. Es ist auch zu beschreiben, wer für die Stätte zukünftig zuständig sein soll.

Zudem ist eine Stellungnahme der zuständigen Denkmalbehörde und die Zustimmung der Kommune(n) erforderlich.

Voraussetzung für die erfolgreiche Bewerbung ist eine überzeugende Darlegung des sogenannten „Außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV). Die konkrete Form der Bewerbungsunterlagen wird durch den Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz voraussichtlich Anfang Februar festgelegt.

Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass die Darlegung des OUV durch das Formular „Tentative List Submission Format zu erfolgen hat (abrufbar unter whc.unesco.org/en/tentativelists/). Die Ausführungen zu den einzelnen Punkten dort (Description, Justification of Outstanding Universal Value, Criteria met, Statements of authenticity and/or integrity, Comparison with other similar Properties) sollen insgesamt zehn Seiten nicht überschreiten. Es ist jeweils eine deutsche und eine englische Fassung zu erstellen.

Ergänzend sind Foto- und Planmaterial der Stätte in digitaler Form einzureichen. Dabei muss insbesondere der geplante räumliche Umfang der potenziellen Welterbestätte deutlich werden.

Zudem wird eine vorgegebene Tabelle zu den UNESCO-Kriterien und Vergleichsbeispielen auszufüllen sein.

Somit sind vermutlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anschreiben mit Erläuterungen zu bestehenden und geplanten Eigentumsverhältnissen und Zuständigkeiten
  • Ggf. Schriftliche Zustimmung des Eigentümers und / oder des Trägers der Stätte
  • Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde
  • Zustimmung der Kommune(n)
  • Darlegung des OUV (unter Verwendung des Formulars)
  • Fotomaterial
  • Planmaterial (insbesondere zum Umfang der Stätte)
  • Tabelle zu den Kriterien und Vergleichsobjekten

Diese Unterlagen sind vollständig bis zum 31. August 2020 dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 515 Denkmalschutz und Denkmalpflege, vorzulegen.

Alle Bewerbungen sollen anschließend auf Landesebene durch eine Fachjury beurteilt werden.

Nicht zuletzt um den erheblichen Aufwand, den eine Bewerbung mit sich bringt, auf das notwendige Maß zu begrenzen und um spätere Enttäuschungen bei allen Beteiligten zu vermeiden, weise ich darauf hin, dass eine Bewerbung einen „Außergewöhnlichen universellen Wert („Outstanding Universale Value ) voraussetzt. Dies bitte ich insofern im Vorfeld einer Bewerbung selbstkritisch zu prüfen.

Sollten Sie ein konkretes Interesse an einer Bewerbung haben, lädt das MHKBG Sie zu einer Informationsveranstaltung am 18. März 2020, von 10.00 bis 12.00 Uhr in das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ein.

Bitte melden Sie sich bis 14. Februar 2020 unter Angabe von Namen, Institution und einer kurzen Benennung der vorgeschlagenen Stätte unter folgender E-Mail-Adresse an: denkmalpfleqe@mhkbq.nrw.de

Az.: 20.7.4-006/002

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