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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 561/1997 vom 20.11.1997
Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform
Die Geschäftsstelle hatte das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Diskussion um einen möglichen Härtefonds im Zuge des Wegfalls der Gewerbekapitalsteuer darauf hingewiesen, daß praktikable und willkürfreie Kriterien für die Gestaltung eines solchen Härtefonds nicht ermittelt werden können und sich entsprechend der Beschlußlage des Präsidiums eindeutig gegen die Einrichtung eines solchen Härtefonds ausgesprochen (siehe dazu: Mitteilungen 18/1997, lfd. Nr. 474). Weiterhin hat die Geschäftsstelle um Stellungnahme zu der Frage gebeten, wie sich aus Sicht des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums die finanziellen Auswirkungen des Reformpakets insgesamt darstellen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Gegenfinanzierungsmaßnahmen und sonstigen Schattenwirkungen.
Eine erste Stellungnahme des Finanzministeriums ist zwischenzeitlich erfolgt und lautet wie folgt:
"Die Unternehmenssteuerreform, wie sie der Vermittlungsausschuß beschlossen hat, kann ich nur begrüßen. Die Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist ein wichtiger Beitrag zu kontinuierlichen Entwicklung der kommunalen Einnahmen. Darüber hinaus wird besonders in Zukunft der fortschreibungsfähige Schlüssel die Verteilung zwischen den Gemeinden objektivieren.
Auch ich bin skeptisch, ob eine Härteregelung für Gemeinden mit besonderen Nachteilen aus der Reform getroffen werden kann. Es fehlt gemeindescharfes Datenmaterial über den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer ab 1998. Auf jeden Fall müßten auch die Mehreinnahmen aus den steuerlichen Kompensationsmaßnahmen gegengerechnet werden, um die letztendlich verbleibende Härte für die einzelne Gemeinde zu ermitteln. Auch andere Hilfsgrößen, wie Einnahmevergleiche für Zeiträume vor der Reform mit der Einnahmenentwicklung ab 1998 erscheinen mir nicht geeignet, da wegen anderer Einflußfaktoren die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform nicht eindeutig abgegrenzt werden können. Die Kriterien für eine Härteregelung müssen aber nachvollziehbar und berechenbar sein, da die Finanzmasse vorab den allen Gemeinden zustehenden Umsatzsteueranteil schmälert.
Wir stehen allerdings gerade am Anfang der Diskussion über eine Härteregelung, die von den Ländern zu treffen ist. Ich möchte nicht gänzlich ausschließen, daß doch noch Verteilkriterien gefunden werden, die für alle Gemeinden akzeptabel sein könnten. Im Rahmen der weiteren Ausführung des Gesetzes über die Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wird die Landesregierung auch über eine mögliche Härteregelung entscheiden. Die von Ihnen jetzt vorgetragenen Gesichtspunkte werden dabei Berücksichtigung finden.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen des gesamten Reformpakets habe ich keinen Anlaß, an den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Berechnungen zu zweifeln. Es ist bekannt, daß maßgebliche Positionen des Finanzierungstableaus nur im Schätzungswege ermittelt werden konnte. Da gemeindescharfe Daten zu Gewerbekapitalsteuer - wie oben bereits erläutert - fehlen, liegen insbesondere keine zuverlässigen Erkenntnisse über die Verteilung des tatsächlichen Gewerbesteueraufkommens auf die einzelnen Länder vor. Auch die Folgen der steuerlichen Kompensationsmaßnahmen müßten einbezogen werden. Weitere Unsicherheiten bestehen bezüglich des Tempos, mit dem die Finanzierungsmaßnahmekassen wirksam werden. Hierzu eine Zwischenbemerkung: Soweit die Finanzverwaltung der Länder betroffen ist, werde ich mich selbstverständlich für eine zügige Umsetzung der neuen Regelungen einsetzen.
Aber eine - auch noch halbwegs belastbare - Berechnung der finanziellen Auswirkungen der Reform der Unternehmensbesteuerung für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Gemeinden läßt sich bedauerlicherweise nicht durchführen."
Az.: V/3-930-01