Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 331/2018 vom 11.05.2018

Fortsetzung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen

Am 04. Mai 2018 fand in Berlin im Rahmen der Fortsetzung des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ ein Spitzengespräch von Bundesbauminister Horst Seehofer mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Länder sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft statt. Bundesminister Seehofer betonte, dass bezahlbares Wohnen eine der wichtigsten „sozialen Fragen“ und damit wesentlicher Bestandteil deutscher Innenpolitik sei. Eine Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von zwei Milliarden Euro den Ländern verstärkt zweckgebunden zur Verfügung zu stellen, sei auf den Weg gebracht.

Dies gelte auch für die Stärkung des selbstgenutzten Wohneigentums und die Rückwirkung einer Einführung des sogenannten „Baukindergelds“ zum 01. Januar 2018. Ein zentrales Problem zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums sei die Baulandmobilisierung. Hier eröffne die Koalitionsvereinbarung, auch durch die geplante Einführung einer Grundsteuer C, neue Möglichkeiten. In einem für den Herbst 2018 geplanten Wohnungsgipfel mit der Bundeskanzlerin soll ein erstes Zwischenfazit gezogen werden.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten viele der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen für die Gewährleistung eines bezahlbaren Wohnens. Dazu gehöre insbesondere eine stärkere Bundesverantwortung bei der sozialen Wohnraumförderung. Hinzukommen müssen zudem eine Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren für den Wohnungsbau und eine Verbesserung der Baulandmobilisierung, auch durch Stärkung kommunaler Möglichkeiten, etwa bei der Ausübung des Vorkaufsrechts.

Der DStGB wies darauf hin, dass der Wohnungsmarkt in Deutschland nach wie vor stark gespalten sei: Während ca. 350.000 bis 400.000 Wohnungen insbesondere in den stark nachgefragten Städten und Gemeinden fehlen, würden insbesondere in strukturschwachen Regionen ca. zwei Millionen Wohnungen leer stehen. Daher komme der Mobilisierung dieses Bestandes in den Innenstädten und Ortskernen und einer starken Bundes-Städtebauförderung sowie dem Ausbau gezielter Programme  eine große Bedeutung zu. In NRW ist hier beispielhaft die Neuausrichtung der Wohnraumförderung im Bereich des selbstgenutzten Eigentums sowohl bei der Neubau- wie bei der Bestandsförderung („Jung kauft Alt“ etc.).

Ein zentraler Punkt ist eine Baukostensenkung im Wohnungsbau, insbesondere durch die Überprüfung und Reduzierung (energetischer) Standards. Auch müssen Planungs- und Vergabeverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Bundesbauminister Seehofer kündigte an, bis zum Wohnungsgipfel im Herbst bei der Kanzlerin ein schlüssiges Paket vorzulegen, mit dem eine Senkung der Baukosten erreicht werden könne.

Az.: 20.4.1.2-004/003

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