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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 3/2019 vom 17.01.2019
Kommunen und Zuständigkeit für den Bereich Geldwäsche
Aus dem Bereich der StGB NRW-Mitgliedskommunen sind Beschwerden über Zuständigkeitsverlagerungen von den Bezirksregierungen auf die Kommune durch Schreiben der Bezirksregierungen gekommen. Dies hat der StGB NRW zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Städtetag NRW gegenüber dem Ministerium des Inneren umfassend zur Thematik Stellung zu nehmen und eine Klärung des Sachverhalts herbeizuführen. Mangels gesetzlicher Zuständigkeitsregelung sieht der StGB NRW die örtlichen Ordnungsbehörden nicht verpflichtet, im Bereich der Geldwäsche tätig zu werden.
Die Stellungnahme ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des verbandlichen Internetangebots unter Fachinformationen / Recht, Personal und Organisation/ Ordnungsrecht https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/rechtpersonal-organisation/kategorie/ordnungsrecht.html abrufbar.
Az.: 15.0.15-003/001