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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 46/2017 vom 19.12.2016
Fratzscher-Kommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland
Am 12. Dezember 2016 hat die Fratzscher-Kommission eine Stellungnahme zur Stärkung von Investitionen in Deutschland veröffentlicht. Dem vorangegangen war eine Sitzung der Expertenkommission im September 2016. Resultierend aus einer Bestandsaufnahme der Umsetzung der Empfehlungen des Fratzscher-Berichts aus dem vergangenen Jahr, umfasst die Stellungnahme entsprechend angepasste Handlungsempfehlungen.
Ausdrücklich wird in der Stellungnahme die zusätzliche Bereitstellung von 3,5 Mrd. Euro für Investitionen finanzschwacher Kommunen begrüßt, wobei die Expertenkommission auch deutlich macht, dass dies nicht ausreichend ist, um das strukturelle Defizit an Erhaltungs- und Erneuerungsmitteln für die kommunale Infrastruktur zu beheben.
Neben der finanziellen Ausstattung weist die Kommission auf die Notwendigkeit einer angemessenen Personalausstattung der kommunalen Verwaltungen und auf einen externen Beratungsbedarf bei der Durchführung von komplexen Infrastrukturvorhaben hin. Dass der externe Beratungsbedarf nicht durch eine neue Infrastrukturberatungsgesellschaft, sondern durch die neustrukturierte und nun rein öffentliche Partnerschaften Deutschland GmbH gedeckt werden soll (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 773/2016 vom 28.10.2016), bewertet sie nicht.
Aufgrund des massiven Investitionsrückstandes ist auch die Mobilisierung privaten Kapitals notwendig. Hier hatte die Kommission vormals die Prüfung der Einrichtung eines öffentlichen Infrastrukturfonds empfohlen. In der Folge wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (pwc) beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zu notwendigen rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse liegen mittlerweile vor, scheinen in der Praxis aber nur schwerlich umsetzbar zu sein (vgl. StGB NRW-Mitteilung 761/2016 vom 18.11.2016). Die Expertenkommission erwartet, dass die Bundesregierung auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens die nächsten Schritte in Angriff nimmt.
Die Expertenkommission empfahl in ihrem Bericht ferner, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapitalfinanzierungen zu verbessern. Dies ist Anfang Dezember 2016 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung bei Körperschaften auch geschehen (vgl. Schnellbrief 348/2016 vom 12.12.2016). Von der Neuregelung sollen vor allem Startups profitieren. Dass zugleich durch die erwarteten Gewerbesteuerausfälle auf der Ebene der Gemeinden (laut aktueller Schätzung ggf. in Höhe von jährlich rund 235 Mio. Euro) Investitionen der Kommunen in die Infrastruktur unter Umständen zurückgefahren werden müssen, erwähnt die Kommission aber nicht.
Insgesamt sieht die Expertenkommission weiter signifikanten Handlungsbedarf zur Stärkung von Investitionen in Deutschland. Die Kommission schlägt daher einen Fünf-Punkte-Plan vor. Am Anfang stehe dabei die Beseitigung von Kapazitäts- und Kompetenzengpässen bei Bund, Ländern und Kommunen. Personal und Kompetenzen müssen bereitgestellt werden, um notwendige öffentliche Investitionsprojekte zu planen und umzusetzen. Weiter seien die Kommunen, vor allem die finanzschwachen, finanziell besser auszustatten, wobei die Mittel auch regional besser verteilt werden müssen (Nord-Süd-Gefälle).
Als Drittes gelte es, Investitionen nachhaltig über eine langfristige Investitionsstrategie des Staates abzusichern. Überschüsse des Staatshaushaltes, die - wie das Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung in seiner Projektion vom 14. Dezember 2016 zeigt - in den nächsten Jahren ohnehin deutlich geringer ausfallen werden, sollten künftig primär für Investitionen genutzt werden. Denkbar sei, in Anlehnung an die Rücklage zur Finanzierung migrationsbedingter Kosten im vergangenen Jahr, hier der Aufbau einer „Investitionsrücklage“. In den Folgejahren könnte diese dann für längerfristige Investitionen (z. B. in die digitale Infrastruktur) eingesetzt werden.
Die digitale Infrastruktur ist auch Zielrichtung der vierten Forderung der Expertenkommission. So ist die digitale Infrastruktur Deutschlands international derzeit nicht wettbewerbsfähig. Dies gefährde die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Aus Sicht der Expertenkommission sollte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur ein möglichst hoher Erschließungsgrad mit neuer leistungsfähiger Technologie bei gleichzeitig hohem Netzanbieterwettbewerb das Ziel sein. Hierfür müssen entsprechende Mittel bereitgestellt werden, wobei aber durchaus eine stärkere Kofinanzierung durch private Investoren anzustreben sei.
Ferner empfiehlt die Kommission Bund, Ländern und Kommunen, ausreichende Mittel zur Schaffung von einheitlichen eGovernment-Angeboten, insbesondere für Unternehmen, bereitzustellen. Punkt fünf des Plans sieht höhere soziale Investitionen vor. Ursächlich für die neue Empfehlung ist die Migration von mehr als einer Million Schutzbedürftiger. Die Integration von Geflüchteten gelingt letztlich nur über die schulische und berufliche Ausbildung und somit über die Integration in den Arbeitsmarkt. Hier empfiehlt die Kommission unter anderem auch, dass ausländische Berufsabschlüsse leichter anerkannt werden sollten beziehungsweise eine Nachqualifizierung schneller und einfacher erfolgen sollte.
Die Stellungnahme der Fratzscher-Kommission kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Rubrik Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Entlastungen und Hilfen des Bundes abgerufen werden.
Az.: 41.0.1 mu