Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 17/2014 vom 21.01.2014

Freihandelsabkommen EU-USA im Wasserbereich

Die Europäische Kommission steht bekanntlich zurzeit in Verhandlungen mit dem US-Handelsministerium zu dem so genannten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Hierbei sind Bedenken laut geworden, dass das Ergebnis der Verhandlungen die Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (Daseinsvorsorge) in einem für die kommunale Seite negativen Sinne beeinflussen könnte. Insbesondere der Wasserbereich wird hier oft genannt. Man befürchtet eine indirekte Privatisierung des Wassermarktes.

Diese Besorgnis wird nicht nur von kommunaler Seite, sondern auch von Nichtregierungsorganisationen geäußert. Eine dieser Organisationen hat sich deshalb auch schon öffentlich positioniert. Es handelt sich dabei um die Initiative „CampACT“. Ihre Zielsetzung kann grob mit der der Organisation „Right2Water“ verglichen werden, die aufgrund ihrer „Europäischen Bürgerinitiative“ gegen die EU-Dienstleistungskonzessionen in letzter Zeit Aufsehen erregt hat. Die Kommission hat daraufhin mit einer Pressemitteilung vom 20.12.2013 auf die Anwürfe reagiert, die tendenziell kommunalfreundlich ist, die sie aber politisch letztendlich nicht verpflichtet. Die Pressemitteilung im Wortlaut:

In der öffentlichen Debatte um das EU-US-Freihandelsabkommen („TTIP“, Transatlantic Trade and Investment Partnership) wird häufig die Befürchtung geäußert, ein solches Abkommen könnte zur Privatisierung von Wasserdienstleistungen führen. Diese Befürchtungen sind unbegründet, denn Wasserversorgung ist und wird nicht Teil der TTIP-Verhandlungen sein.

  • Die EU wird das Recht von Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzubieten, nicht zur Verhandlung stellen. Wir haben dies in der Vergangenheit nicht getan und werden es auch in der Zukunft nicht tun.
  • Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) ermöglicht es WTO-Mitgliedern, öffentliche Monopole oder privaten Betreibern gewährte ausschließliche Rechte auf kommunaler Ebene aufrechtzuerhalten, einschließlich der kommunalen Wasserversorgung.
  • Die EU hat sich dies zunutze gemacht und sehr breite, so genannte „horizontale Vorbehalte“ aufrechterhalten. Diese ermöglichen es der EU, Monopole für die öffentliche Daseinsvorsorge auf allen Verwaltungsebenen, einschließlich Gemeinden, zu wahren.
  • Die EU hat die gleiche Art von „horizontalen Vorbehalten“ in all ihren bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen verankert.
  • Kein Freihandelsabkommen verpflichtet Mitgliedsstaaten zur Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung oder anderer öffentlicher Dienstleistungen, z. B. des öffentlichen Gesundheitswesens, des öffentlichen Verkehrswesens oder des Bildungswesens.
  • Selbst in Bereichen, in denen öffentliche Versorgung privatisiert wird, behält die EU das Recht, bestimmte Sektoren von allen Liberalisierungsverpflichtungen auszunehmen. Dies ist jetzt so und wird sich auch in der Zukunft nicht ändern. Dies ist zum Beispiel auch was wir in den FTA-Verhandlungen mit Kanada durchgesetzt haben.
  • Die Verhandlungsdirektiven für TTIP beziehen sich ausdrücklich auf die Praxis der EU im GATS und unterstreichen die Sonderstellung der öffentlichen Dienstleistungen unter EU-Recht.

Weitere Informationen im Internet bei CampACT: https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/

Az.: II/3 811-00/8

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