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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 751/2003 vom 29.08.2003
Freiwillige Gütesicherung bei der Klärschlammverwertung
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (ATV-DVWK) und der Verband deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) wollen im Rahmen der Qualitätssicherung landbauliche Abfallverwertung (QLA) für die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm ab Herbst 2003 ein gemeinsames Gütesicherungssystem anbieten. Zu diesem Zweck erfolgte im April 2003 bereits die Gründung der gemeinsam getragenen VDLUFA-Gesellschaft für Qualitätssicherung landbauliche Abfallverwertung mbH mit Sitz in Bonn. Ziel des Gütesicherungssystems ist, unter besonderer Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes anspruchsvolle Maßstäbe zur Qualitätssicherung der Klärschlämme zu setzen, die weit über den bisherigen Standard hinausgehen. Ziel ist ferner, die wertgebenden Bestandteile von Klärschlämmen durch eine stoffliche Verwertung zu nutzen und dabei sicherzustellen, dass es auch langfristig zu keinen schädlichen Anreicherungen von Schadstoffen in Böden, Futter- oder Lebensmitteln kommen kann. Dazu soll die gesamte Prozesskette der Klärschlammverwertung vom Entstehungsort über die Behandlung bis zur Ausbringung auf der landwirtschaftlichen Fläche bewertet werden. Mit dem Gütesicherungssystem soll nicht nur eine bestimmte Qualität eingehalten, sondern darüber hinaus auch eine kontinuierliche Verbesserung der Klärschlammverwertung erzielt werden. Hierzu wird der Klärschlamm vom Entstehungsort über die Behandlung bis zur Verwertung begutachtet. Das Gütesicherungssystem gliedert sich daher in drei Kategorien:
1. Kategorie Ausgangsstoffe: Die Klärschlammqualität ist entscheidend von der Herkunft und Beschaffenheit des zu behandelnden Abwassers abhängig. Eine langfristige Sicherung einer hohen Klärschlammqualität ist somit nur über die Kontrolle relevanter Einleiter nicht-häuslichen Abwassers und die Vermeidung zusätzlicher Schadstoffeinträge im Kläranlagenbetrieb möglich. Indirekteinleiterkontrollen und eine Betrachtung der Kläranlagenprozesse sind daher ein integraler Bestandteil des Gütesicherungssystems.
2. Kategorie Endprodukte: Klärschlämme werden zertifiziert, wenn die Kriterien hinsichtlich der Gleichförmigkeit der Nährstoffgehalte im Sinne der Gesamttoleranzen der Düngemittelverordnung, Schwermetallgehalte, Gehalte an organische Schadstoffen und Hygieneanforderungen eingehalten werden. Aus Gründen eines vorsorgenden Bodenschutzes sieht das Gütesicherungssystem deutlich strengere Anforderungen an die Schadstoffgehalte als die bestehende Gesetzeslage vor:
Grenzwerte der Schwermetalle:
Gütesicherung Klärschlamm (mg/kg TS) AbfKlärV (1992) Reduzierung
Pb 200 900 78%
Cd 2,5 10 75%
Cr 200 900 78%
Ni 80 200 60%
Hg 2,0 8 75%
Cu 550 800 31%
Zn 1400 2500 44%
Grenzwerte für organische Schadstoffe
Einheit/kg TS Gütesicherung Klärschlamm
PCB(6) Mg 0,05 (je Kongener)
PCDD/F(ITE) Ng 100
AOX Mg 400
B(a)P Mg 1,0
DEHP Mg 60
3. Kategorie Anwendungskonzeption: In dieser Kategorie werden Anforderungen an die Anwendung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen festgelegt. Sie beinhaltet die Durchführung einer Dünge- und Vorsorgeberatung. Ab Herbst 2003 soll das Gütezeichen zumindest für die ersten beiden Kategorien, evtl. auch bereits für die dritte Kategorie vergeben werden können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kategorien 1und 2 obligatorisch, die Kategorie 3 freiwillig in Anspruch genommen werden kann. Die Kategorie 3 kann jedoch nicht ohne die ersten beiden Kategorien gewählt werden.
Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) werden nach Auskunft von ATV-DVWK und VDLUFA die Gebührenordnung und die Güte- und Prüfbestimmungen derzeit noch erarbeitet. Ersten überschlägigen Schätzungen zufolge werden sich die Kosten für Kleinkläranlagen (200 t Trockensubstanz/10.000 EW) pro Tonne Trockensubstanz von derzeit durchschnittlich etwa 3,05 € auf 6,50 € mehr als verdoppeln. Für Großanlagen wird die Differenz voraussichtlich noch höher ausfallen.
Hinzuzurechnen sind die Kosten für die QLA-Zertifizierung. Hier sollen zwei Modelle angeboten werden: Das erste Modell sieht eine Pauschalgebühr von 2,50 €/t Trockensubstanz vor. Das zweite Modell geht von einer Grundgebühr in Höhe von 500 € plus einem gewissen Betrag (voraussichtlich etwa 1 €/t Trockensubstanz aus. Das erste Modell wird sich daher vorrangig für kleinere Anlagen, das zweite Modell für Großanlagen rentieren. In einem Gespräch mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) haben ATV-DVWK und VDLUFA zugesagt, durch die Schaffung von Ausnahmeregelungen das Gütesicherungssystem auch für Klein- und Kleinstbetriebe attraktiv zu gestalten. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund der umfangreichen Dokumentationspflichten, der Stellung eines Umweltbeauftragten und der Durchführung eines externen Audits. Ebenfalls zugesagt haben ATV-DVWK und VDLUFA, das Gütesicherungssystem im Rahmen eines Praxistestes an ausgewählten kleinen Betrieben zu prüfen. Darüber hinaus wurde dem DStGB zugesichert, dass die kommunalen Interessen in den geplanten Gremien des Gütesicherungssystems (QLA-Fachausschuss, Kuratorium, Arbeitsgruppen) angemessen vertreten sein werden.
Grundsätzlich kann in Übereinstimmung mit dem DStGB das für die Städte und Gemeinden freiwillige Gütesicherungssystem als sinnvoll angesehen werden, um mittel- und langfristig die Verwertung sog. guter Klärschlämme in der Landwirtschaft sicherzustellen. Dieses gilt auch vor dem Hintergrund, dass sich die Kosten für die Untersuchung der Klärschlämme in Zukunft voraussichtlich verdoppeln werden. Dabei ist zu bedenken, dass sowohl von Seiten des deutschen Gesetzgebers wie auch von Seiten der EU zukünftig höhere und strengere Proben vorgeschrieben werden, die ebenfalls zu einer Kostensteigerung führen würden. Diese könnten durch das Gütesicherungssystem bereits abgedeckt sein. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das Gütesicherungssystem für die Nutzer einige Vorteile bieten kann (z.B. Dokumentation einer hochwertigen/nachhaltigen Klärschlammverwertung gegenüber der Öffentlichkeit; Schaffung von Vertrauen und Akzeptanz bei den klärschlammverwertenden Landwirten, der Nahrungsmittelindustrie und Verbrauchern;
positive Wirkung auf den gesamten Betriebsablauf im Klärwerk durch verbesserte Datengrundlage/-dokumentation). Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang mit Blick auf das freiwillige Gütesicherungssystem berichten.
Az.: II/2 31-02 qu/g