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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 343/2003 vom 14.04.2003
Frist zur Erhaltung der Spendenabzugsfähigkeit
Parallel zu der Bundesratsinitiative, derzufolge die Abzugsfähigkeit von Fördervereinsspenden zugunsten öffentlicher Einrichtungen unabhängig von der Gemeinnützigkeitssatzung des geförderten Betriebs anerkannt werden soll, hat das Bundesministerium für Finanzen die Frist zur Erhaltung der Spendenabzugsfähigkeit bei Gemeinnützigkeitssatzung für Betriebe gewerblicher Art auf den 31.12.2003 verlängert.
Das Schreiben steht auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik „Steuern und Zölle“ – „Steuern“ – „Veröffentlichungen zu Steuerarten“ – „Abgabenordnung“ - zum Download bereit und trägt dort die Bezeichnung „Steuerlich unschädliche Betätigungen; Ergänzung des § 58 Nr. 1 AO durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 vom 20. Dezember 2000“.
Az.: IV/1 912-05