Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 469/2022 vom 09.08.2022

Fristverlängerung - Auszeichnung des Europa-Engagements in Nordrhein-Westfalen

Der Landesregierung ist das europäische Engagement der Kommunen und der Zivilgesellschaft außerordentlich wichtig. Mit den beiden Auszeichnungen „Europaaktive Kommune“ und „Europaaktive Zivilgesellschaft“ wird dieses Engagement geehrt und unterstützt.


Für die aktuelle Bewerbungsrunde können Kommunen, kommunale Verbände und zivilgesellschaftliche Akteure ihre Bewerbung bis zur verlängerten Bewerbungsfrist am 15. September 2022 einreichen.

Die Bewerber sind aufgerufen, innovative und beispielgebende europäische Aktivitäten zu präsentieren, die in Nordrhein-Westfalen die Vielfalt und die Chancen Europas vermitteln. Die Auszeichnungen „Europaaktive Kommune“ und „Europaaktive Zivilgesellschaft“ werden im Namen des Ministerpräsidenten vergeben und gelten ohne Laufzeitbeschränkung. Mit ihnen unterstützen die Landesregierung den Erfahrungsaustausch, die gegenseitige Vermittlung von guten Beispielen und eine verbesserte Vernetzung von Kommunen und Zivilgesellschaft zu europäischen Themen und Initiativen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.mbei.nrw/de/europaaktivekommunezivilgesellschaft Seit 2013 haben 61 kommunale Akteure in Nordrhein-Westfalen die Auszeichnung „Europaaktive Kommune“ erhalten. 2018 wurde die Auszeichnung „Europaaktive Zivilgesellschaft“ neu eingeführt und bisher an 14 zivilgesellschaftliche Akteure vergeben.

Az.: 10.0.12-001/001

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