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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 214/2000 vom 20.04.2000
Führungsfunktionen auf Zeit
Der Bundesrat hat unter dem 07.04.2000 einen Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, der es Städten und Gemeinden ermöglichen soll, die Amtsleiterebene in die Führungsfunktionen auf Zeit einzubeziehen. Hiermit wird einer langjährigen Forderung des Städte- und Gemeindebundes Rechnung getragen. Wann die Gesetzesinitiative des Bundesrates im Bundestag behandelt wird, ist noch unklar. Mittlerweile liegen der Geschäftsstelle Erkenntnisse vor, daß die Mehrheitsfraktion im Bundestag im Zusammenhang mit der politisch umstrittenen Frühpensionierung mit 55 Jahren gerne den gesamten Gesetzentwurf auf die lange Bank schieben möchte. Wir wären deshalb unseren Mitgliedern sehr verbunden, wenn sie die jeweiligen Bundestagsabgeordneten ansprechen und darauf hinweisen könnten, daß unsere Städte und Gemeinden dringend die Möglichkeit brauchen, auf der Amtsleiterebene Führungsfunktionen auf Zeit vergeben zu können und daß dies auch völlig losgelöst von sämtlichen anderen Elementen der Gesetzesinitiative des Bundesrates geschehen kann.
Az.: I/1 043-02-0