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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 59/2008 vom 22.12.2008
Fünftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Fünften Gesetz zur Änderung des SGB II zugestimmt, mit dem der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft 2009 bundesweit durchschnittlich um 3,2 % auf 26 % abgesenkt wird. Im Einzelnen ergibt sich für Baden Württemberg eine Bundesbeteiligung von 29,4 %, für Rheinland-Pfalz von 35,4 % und für die übrigen 14 Bundesländer von 25,4 %. Die Absenkung beruht auf der 2008 gesetzlich verankerten Anpassungsformel, wonach sich die Bundesbeteiligung nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften richtet. Nachdem sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 4,6 % verringert hat, wird der Anteil des Bundes für das Jahr 2009 wie oben dargestellt festgesetzt.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass trotz der Absenkung die in § 46 Abs. 5 SGB II zugesagte Entlastung der Kommunen von insgesamt 2,5 Mrd. Euro auch für das Jahr 2009 gewährleistet ist. Die kommunalen Spitzenverbände haben gegen diese Auffassung mehrfach protestiert und dargelegt, dass trotz der sinkenden Zahl der Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft steigen. Nach vorläufigen Berechnungen könnte die Finanzierungslücke bundesweit für das Jahr 2009 bei 1,5 Mrd. Euro liegen.
Az.: IV/1 971-02/2