Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 1/2024 vom 09.01.2024

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW)

Mit Schnellbrief Nr. 366 vom 03. November 2023 hatte die Geschäftsstelle über die beabsichtigte Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung informiert. Die Verordnung wurde nach Auskunft des Ministeriums für Finanzen am 20. Dezember zur Veröffentlichung an die Redaktion des Gesetz- und Verordnungsblatts geschickt und wird nach der Veröffentlichung rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Änderungen gelten für Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2023 entstehen. Um ein etwaiges nachträgliches Wiederaufgreifen von Beihilfefestsetzungen zu vermeiden, empfiehlt das Ministerium die Änderungen (vergleiche den genannten Schnellbrief) bereits im Vorgriff einer Veröffentlichung für Aufwendungen, die ab dem 01. Januar 2024 entstehen, anzuwenden.

Az.: 14.5.1-011/002

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