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StGB NRW-Mitteilung 105/2007 vom 22.01.2007
Fusion von Bundeskulturstiftung und Kulturstiftung der Länder gescheitert
Die im Koalitionsvertrag angestrebte Fusion der Bundeskulturstiftung mit der Kulturstiftung der Länder kommt in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande. Dies ist das Ergebnis eines abschließenden Gesprächs zwischen dem Kulturstaatsminister des Bundes, Bernd Neumann, und dem niedersächsischen Ministerpräsidenten, Christian Wulff. Die Fusion scheiterte nach vorliegenden Informationen vor allem daran, dass sich die Länder nicht in der Lage sahen, ihren Finanzanteil in einer gemeinsamen Stiftung zu erhöhen, zum anderen aber ein stärkeres Mitspracherecht bei der Kulturförderung des Bundes eingefordert hatten. Zwischen Bund und Ländern ist nunmehr vereinbart worden, die Kooperation beider Stiftungen deutlich auszubauen. Bund und Länder wollen punktuell, z. B. bei kunst- und kulturhistorischen Ausstellungen oder Projekten zur kulturellen Bildung enger zusammenarbeiten. Aus kommunaler Sicht wird die gescheiterte Fusion keine negativen Folgen haben, ganz im Gegenteil, ohne Aufstockung des Stiftungskapitals durch die Länder bei gleichzeitigem Vetorecht ist kein Mehrwert einer gemeinsamen Stiftung erkennbar.
Der Vorschlag zur Gründung einer großen deutschen Kulturstiftung geht in die 70er Jahre zurück, war bislang aber aus den unterschiedlichsten Gründen heraus nicht umgesetzt worden. Nachdem 2001 die Bundeskulturstiftung gerade auch zur Förderung der zeitgenössischen Kunst ins Leben gerufen worden war, hat es immer wieder Anläufe gegeben, die Bundeskulturstiftung und die Kulturstiftung der Länder zu einer schlagkräftigen Einheit zusammen zu führen. Die Bundeskulturstiftung verfügt über einen Jahresetat von 38 Mio. Euro, die Länderstiftung über 8 Mio. Euro. Bundesseitig hat es den Wunsch gegeben, dass die Länder ihre Stiftungsmittel erhöhen, wozu die Länder sich auf Grund ihrer Finanzlage nicht in der Lage sehen. Umgekehrt hat es durch die Länder in den aktuellen Verhandlungen zur Fusion neue Forderungen zu einem stärkeren Mitspracherecht gegeben. So wollten die Länder im gemeinsamen Stiftungsrat ein weitgehendes Vetorecht in Form eines Konsultationsverfahrens durchsetzen. Dies hat der Kulturstaatsminister des Bundes nicht akzeptiert. Nach seiner Auffassung dürfte sich der Bund bei der Wahrnehmung seiner kulturpolitischen Aufgaben für den Gesamtstaat nicht einschränken lassen. Eine Fusion um jeden Preis sei für den Bund nicht akzeptabel. Von daher soll in dieser Legislaturperiode von einer Fusion beider Stiftungen abgesehen werden. Allerdings haben Ministerpräsident Wulff als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und Kulturstaatsminister Neumann einen deutlichen Ausbau der Kooperation beider Stiftungen verabredet. Ministerpräsident Wulff will eine entsprechende Vereinbarung zur Zusammenarbeit beider Stiftungen im Frühjahr 2007 vorlegen.
(Quelle: DStGB Aktuell 5106 vom 22. Dezember 2006)
Az.: IV/2 424-9