Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 327/2024 vom 21.05.2024

„Fußverkehrsnetze“ der FGSV – Aufruf zur Mitarbeit

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV e.V. erstellt das technische und planerische Regelwerk für das gesamte Straßen- und Verkehrswesen in Deutschland, so auch für den Fußverkehr. Für ein neues Gremium „Empfehlungen für Fußverkehrsnetze – EFN“ werden auch kommunale Vertreterinnen und Vertreter gesucht.

Die vorhandenen Regelwerke im Verkehrswesen sollen durch das neue Gremium gezielt ergänzt werden durch Empfehlungen für Fußverkehrsnetze. Wie alle Verkehrsarten bewegt auch der Fußverkehr sich in Netzen, deren Qualität u.a. durch Netzschlüssigkeit, Direktheit, Gehwegbreiten, Ungestörtheit von Fahrverkehr, der Querbarkeit von Fahrbahnen und der Umfeldqualitäten bestimmt wird. Da das Anforderungsprofil an Fußverkehrsnetze den rein technischen oder planerischen Ansatz sicherlich übersteigt, wird in diesem Arbeitskreis eine interdisziplinäre Zusammenarbeit z.B. mit Städtebau und Raumplanung und anderen Fachverbänden angestrebt.

Die konstituierende Sitzung des neuen Arbeitskreises ist für den 13.09.2024 in Berlin (Geschäftsstelle der FGSV e.V.) geplant. Kommunale Vertreterinnen und Vertreter mit Interesse an einer Mitarbeit können sich an die Leitung des Arbeitsausschusses Fußverkehr, Dipl.-Ing. Andreas Schmitz (andreas.schmitz@iks-planung.de) bis 31.07.2024 wenden.

Weitere Informationen zur FGSV sind abrufbar unter: www.fgsv.de/

Az.: 33 0 003/002

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