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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 396/2002 vom 05.07.2002
Gästebuch auf einer Homepage
Nach einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Trier vom 16.05.2001 (Az. 4 O 106/00) ist der Betreiber einer Homepage, auf der ein virtuelles Gästebuch angeboten wird, verpflichtet, regelmäßig (etwa wöchentlich) die dortigen Einträge auf rechtswidrige Inhalte zu überprüfen. Unter Berufung auf §§ 2 II 2 Nr. 2 und 5 II des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten vom 22.07.1997 ( BGBL. I, S. 1870), das mittlerweile zum Teil reformiert wurde, ging das Gericht in dem zu entscheidenden Fall davon aus, dass der Betreiber sich andernfalls die Inhalte zu Eigen mache. Eine Distanzierung von den Inhalten sei nicht ausreichend. Konkret hatte ein Kläger geltend gemacht, dass ein Eintrag eines Dritten im Gästebuch auf der Homepage des Beklagten ihn in seiner Ehre verletzen würde.
Az.: 800-01 IV/3