Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 539/2002 vom 05.09.2002

Gästebuch auf einer Homepage II

Wie in der Mitteilung des StGB NRW 471/2002 angekündigt, stellte das Landgericht Düsseldorf am 14.08.2002 rechtskräftig fest (Az.: 2a O 312/01), dass die Einträge von Dritten in einem Gästebuch auf einer Homepage regelmäßig von den Betreibern zu kontrollieren sind. Anderfalls können die Betreiber bei rechtswidrigen Einträgen Dritter haftbar gemacht werden. Dies teilte der Nachrichtendienst Golem unter Berufung auf Rechtsanwalt von Gravenreuth mit (http://www.golem.de/0208/21232.html). In einem ähnlichen Fall hatte das LG Trier eine wöchentliche Kontrolle der Inhalte gefordert. Wörtlich heißt es nun seitens des LG Düsseldorf: "Ob diese [Einträge] wöchentlich oder zumindest einmal im Monat zu kontrollieren sind, kann vorliegend dahinstehen. Denn unstreitig standen die Beiträge Nr. 160 bzw. 168 drei bzw. vier Monate im Gästebuch." Das LG Düsseldorf stellte außerdem fest, dass ein Disclaimer, also eine pauschale Distanzierung von Einträgen durch den Betreiber, diesen nicht von der Haftung entbindet. Die Geschäftsstelle regt an, das Angebot von virtuellen Gästebüchern auf kommunalen Internet-Seiten zu überdenken und zumindest wöchentliche Kontrollen der Inhalte durchzuführen.

Az.: IV/3 800-01

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