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StGB NRW-Mitteilung 110/2003 vom 22.01.2003
Garantien für die Olympiabewerbung
Knapp drei Monate vor der Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) hat die Landesregierung ihre Unterstützung der Bewerbung von der Düsseldorf Rhein-Ruhr Region im einzelnen festgelegt. Das Kabinett billigte eine Reihe von Garantieerklärungen, die das NOK von den Bewerbern fordert. Folgende Bereiche sind betroffen:
- In NRW sollen 13 Sportanlagen unabhängig von Olympia errichtet werden, die als olympische Wettkampfstätten genutzt werden können. Dazu zählen vier Messehallen sowie einige Sportstätten, die von privaten Investoren realisiert werden sollen. Nach Mitteilung des Sportministeriums NRW müssen allerdings nur bei wenigen Neubaumaßnahmen Landesmittel für den Sportstättenbau eingesetzt werden. Die Landesregierung unterstütze die beteiligten Kommunen, die ihrerseits Garantieerklärungen für die olympiaunabhängigen Sportanlagen abgeben müßten.
- Die Landesregierung, die Behörden und die öffentlichen Einrichtungen Nordrhein-Westfalens werden die Vorbereitung und die Durchführung der Olympischen Spiele in Düsseldorf Rhein-Ruhr aktiv unterstützen. Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes für die Olympischen Spiele werde die Polizei des Landes mit anderen Behörden und Einrichtungen zusammenwirken und alle erforderlichen Maßnahmen sicherstellen.
- Die Landesregierung garantiert ferner, daß alle rechtlichen Vorschriften, mit denen nationale und internationale Umweltstandards verpflichtend gemacht wurden, durch die Institutionen des Landes im Rahmen ihrer Planungs-, Genehmigungs- und Überwachungsfunktionen eingehalten werden. Für den Bau olympischer Einrichtungen werden keine Naturschutzgebiete in Anspruch genommen.
Az.: IV/2-386-10