Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 54/2023 vom 11.01.2023

Geänderte Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung in NRW in Kraft getreten

Die Verordnung zur Änderung der Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung ist am 06.01.2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Die VO regelt, dass die Gemeinden für die Gewährung des Heizkostenzuschusses an den in § 1 Absatz 1 des Heizkostenzuschussgesetzes vom 29. April 2022 (BGBl. I S. 698) in der jeweils geltenden Fassung genannten Personenkreis zuständig sind.

Die Änderung der Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung war notwendig geworden, da mit dem Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuches vom 9. November 2022 (BGBl. I S. 2018) ein zweiter Heizkostenzuschuss für wohngeldbeziehende Haushalte eingeführt worden war, die Heizkostenzuschuss-Zuständigkeitsverordnung aber nur einmalig für den ersten Heizkostenzuschuss galt.

Az.: 20.4.2.4-004/002 gr

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