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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 216/2020 vom 04.02.2020
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Erste Lesung im Bundestag erfolgt
Die Bundesregierung will die Gesetzesregelungen im Gebäudeenergie-Bereich vereinfachen. Wie der parlamentarische Pressedienst am 29.01.2020 berichtete, will sie dazu das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz, dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), zusammenführen (BT-Drs. 19/16716). Künftig soll für den Neubau von Gebäuden ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind.
Die ordnungsrechtlichen Vorgaben sollen laut Regierung weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken. Durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz werde sichergestellt, dass auch erneuerbare Energien so effizient wie möglich genutzt werden.
Neben der Entbürokratisierung setze man so auch die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um und integriere die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht, heißt es in dem Entwurf weiter: „Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten fort."
Anmerkung des StGB NRW
Die Zusammenführung der Energieeinsparungsgesetze in einem einheitlichen Regelwerk war lange geplant und entspricht den Forderungen des StGB NRW.
Az.: 20.3.2-004/002 St